Die von Google geführte Videoplattform YouTube hat in den vergangenen Jahren einige Anstrengungen unternommen, um euch zum Abschluss eines Premium-Abonnements zu bewegen. Mal waren das mehr Features wie eine erhöhte Bitrate, mal striktere Vorgehensweisen gegen die Nutzung von Werbeblockern.
Manche von euch dürften auch tatsächlich ein solches Abo für YouTube Premium abgeschlossen haben und dennoch günstiger als die aktuellen 13 Euro im Monat weggekommen sein. Der Trick lief über einen VPN, mit dem man dem Portal ein anderes Land vorgaukeln und so von günstigen Wechselkursen profitieren konnte.
Solltet ihr zu dieser Gruppe gehören, droht euch mit der kommenden AGB-Änderung bei YouTube die Kündigung eures Abonnements.
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Ab dem 26. September 2025 geht YouTube schärfer gegen »Auslands-Abos« vor
Bisher erklärt YouTube im Kontext solcher Abonnements in seinen Nutzungsbedingungen, dass ihr euch »damit einverstanden erklärt, keine falschen, ungenauen oder irreführenden Angaben zum Land, in dem ihr ansässig seid, zu machen«.
Damit wart ihr mehr oder minder fein raus, wenn ihr ein Premium-Abonnement über einen VPN abgeschlossen habt, solange ihr euren Wohnsitz nicht sehr spontan und sehr kurzfristig ins Ausland verlegt.
In einer aktuellen E-Mail, die derzeit unter anderem über ComputerBase zu sehen ist, werden diese YouTube-Bestimmungen nun wesentlich ausführlicher – und damit strikter.
Deine Nutzung und dein Zugriff auf einen Premium-Dienst müssen in dem Land oder Gebiet erfolgen, in dem du dich für diesen Premium-Dienst registriert hast.
Wenn du hauptsächlich außerhalb dieses Landes auf einen Premium-Dienst zugreifst oder diesen nutzt beziehungsweise versuchst, das Land deiner Registrierung falsch anzugeben, stellt dies einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen für Premium-Dienste dar und kann dazu führen, dass dein Zugriff auf die Premium-Dienste beendet wird.
Heißt im Klartext: Erwischt euch YouTube dabei, wie ihr euer Premium-Abonnement in Deutschland nutzt, während ihr beim Abschluss ein gänzlich anderes Land angegeben habt, behält sich die Videoplattform die einseitige Kündigung vor. Eine komplette Sperre des Kontos scheint indes nicht Teil der »Abstrafung« zu sein.
Auch für den Fall, dass ihr tatsächlich umzieht, ist in den neuen AGB gesorgt. So müsst ihr eure Mitgliedschaft in diesem Fall »unter Umständen erneuern, um weiter darauf zugreifen zu können«.
Die neuen YouTube-Nutzungsbedingungen gelten ab dem 26. September 2025.
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