EU-Kommission angerufen: Wirbel um The-Crew-Abschaltung von Ubisoft wird zum Politikum

Ubisoft hat The Crew aus den Bibliotheken seiner Käufer gelöscht. Die Piratenpartei hat deswegen nun sogar bei der EU-Kommission nach der Rechtmäßigkeit der Aktion nachgefragt.

Jetzt soll sich die EU-Kommission mit Ubisofts Vorgehen bei der Abschaltung von The Crew befassen. Jetzt soll sich die EU-Kommission mit Ubisofts Vorgehen bei der Abschaltung von The Crew befassen.

Nachdem Ubisoft sein Rennspiel-MMO The Crew abgeschaltet und den Eintrag dafür nachträglich aus den Online-Bibliotheken von Spielern entfernt hat, beschäftigt sich inzwischen die Politik mit dem Fall.

Im Europaparlament hat der Abgeordnete der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer, eine offizielle Anfrage an die Kommission der Europäischen Union gestellt. Von dem Gremium erhofft er sich Antworten auf folgende Fragen:

  • Verstößt dieses Vorgehen gegen EU-Recht?
  • Welche Grenzen setzt EU-Recht allgemein den Herstellern von Computerspielen bei der Außerfunktionsetzung zuvor verkaufter Computerspiele?

Bei GameStar Plus haben wir uns bereits ausführlich mit der Problematik beschäftigt und unter anderem einen Rechtsanwalt zur Lage befragt:

Anja Hirschel, Europawahl-Spitzenkandidatin der Piratenpartei, sagte im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk, dass es bei dem Fall auch generell darum gehe, »was mit Produkten und Werken geschehen soll, wenn der Eigentümer kein Interesse mehr daran hat.«

Sie würde sich wünschen, dass die Regelungen für »verwaiste Werke« in Literatur und Musik irgendwann auch für Videospiele und Software gelten, woraufhin diese automatisch öffentlich verfügbar würden und weiterhin genutzt werden könnten.

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Aktuell ist unklar, welche Erfolgsaussichten die Anfrage an die EU-Kommission hat oder wann mit einer Antwort zu rechnen ist. Gleichzeitig hat das von Spielern ins Leben gerufene Bündnis Stop Killing Games bei mehreren Ländern Regierungspetitionen eingereicht, die das Unspielbar-Machen von Videospielen zum Support-Ende verbieten sollen.

Derweil scheint Ubisoft zumindest laut seiner eigenen Nutzungsbedingungen (AGB) im Recht zu sein, denn dort ist zu lesen:

»4.1 Allgemeines. Wir garantieren nicht, dass die Dienste jederzeit, an allen Orten weltweit und/oder auf allen Geräten verfügbar sein werden. Wir garantieren nicht, dass wir weiterhin alle Dienste über einen Mindestzeitraum anbieten werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Dienste insgesamt oder teilweise jederzeit zu kündigen.«

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