Verbot für Erwachsene
Weshalb sollten erwachsene Spieler nicht mehr das Recht haben, für ihr Alter erstellte und freigegebene Titel zu spielen?
Beckstein: Das virtuelle Abschlachten von Menschen in möglichst grausamer Art und Weise ist von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes nicht gedeckt. Die Gefahr, die von solchen Spielen für psychisch labile Persönlichkeiten ausgeht, ist nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene virulent. Deshalb muss ein Verbot übelster Killerspiele auch für Erwachsene greifen.
Ist es nicht zu einfach gegriffen, etwas zu verbieten, anstatt die wirklichen Ursachen zu bekämpfen (mangelnde Aufsicht durch Eltern, Pädagogen, fehlendes Verständnis von Videospielen als solches)?
Beckstein: Keiner behauptet ernsthaft, dass ein Verbot alleine alle Probleme löst, die von menschenverachtenden Killerspielen ausgehen. Das angestrebte Verbot ist aber ein geeignetes Mittel zum Schutz der Bevölkerung insgesamt und unserer Kinder und Jugendlicher im Speziellen. Denn durch ein strafbewährtes, gesetzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot setzt der Gesetzgeber ein Signal, dass solche Spiele ethisch, moralisch und rechtlich abzulehnen sind. Es sind selbstverständlich nicht nur Staat, Polizei, Schulen und Sozialbehörden gefordert, sondern natürlich auch die Eltern. Sie müssen sich darum kümmern, was ihre Kinder spielen. Vernünftige Eltern werden nicht zulassen, dass ein 11-jähriger am PC im Kinderzimmer virtuell Menschen abschlachtet. Manche Eltern sind aber sichtlich technisch damit überfordert, im Auge zu behalten, was ihre Kinder so mit dem Computer anstellen. Wir müssen deshalb erhebliche Anstrengungen unternehmen, die Medienkompetenz auch bei den Eltern zu verbessern. Das ist aber kein Argument gegen ein gesetzliches Verbot von Killerspielen, sondern ein Argument dafür, neben dem gesetzlichen Verbot auch die anderen notwendigen Maßnahmen zu forcieren.
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