Der Kultur-, Rechts- und Jugendausschuss, zu dem der Antrag auf Verschärfung des Paragraphen 131a des StGB am vergangenen Freitag (wir berichteten) verwiesen wurde, erteilte dem Vorstoß der bayerischen Landesregierung eine derbe Niederlage. Alle beteiligten Länder, bei Enthaltung Bayerns, stimmten für eine Vertagung. Damit erscheint die Vorlage in der nächsten Zeit nicht mehr auf der Tagesordnung für das Plenum des Bundesrats.
Auch wenn die Beratung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf noch aussteht, dürfte die Initiative Bayerns damit gescheitert sein.
»Killerspiele« - Debatte - Gesetzentwurf vorerst gescheitert
Vorstoß der bayerischen Landesregierung abgewiesen.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.