Diebstahl im Onlinespiel Metin2 - Bochumer Polizei ermittelt

Ist das Entwenden von einem Himmelstränenband, Phönixschuhen, einem Siamesenmesser und sieben Millionen Yang eine Straftat? Dieser Frage geht derzeit die Bochumer Polizei nach. Wie Der Spiegel auf seiner Webseite unter Berufung auf eine Pressemitteilung der Polizei berichtet, hat ein 45 Jahre alter Spieler Ende Januar 2009 den Diebstahl angezeigt.

Ist das Entwenden von einem Himmelstränenband, Phönixschuhen, einem Siamesenmesser und sieben Millionen Yang eine Straftat? Dieser Frage geht derzeit die Bochumer Polizei nach. Wie Der Spiegel auf seiner Webseite unter Berufung auf eine Pressemitteilung der Polizei berichtet, hat ein 45 Jahre alter Spieler Ende Januar 2009 den Diebstahl angezeigt.

Nach seiner Darstellung hat er im Online-Rollenspiel Metin2 vom Betreiber GameForge im Verlauf von mehr als zwei Jahren über 1.000 Euro bezahlt, um sich seinen Spielcharakter mit der entsprechenden Ausrüstung und Spielgeld zu erschaffen. Am 27. Januar gegen 15:00 stellte der Spieler dann fest, »dass sein Spielcharakter plötzlich bar aller Ausrüstungsgegenstände ist«. Dass die Polizei die Anzeige überhaupt annahm, lag wohl auch daran, dass der Geprellte bei der Wache Bochum Linden auf eine »offenkundig zock-affine« (so der Spiegel) junge Polizisten stieß. Die erste zu klärende Frage sei laut einem Specher der Polizei nun, ob dem Avatar die Ausrüstungsgegenstände durch einen Hacker oder durch eine Fehlfunktion des Spiels abhanden kamen.

Die Erfolgsaussichten der Anzeige sind indes gering. Wie Der Spiegel berichtet, handele sich bei der Mittelung der Polizei wohl eher um einen kleinen PR-Gag, um zu zeigen, dass die Polizei auch im Cyberspace ermittle. Die Beamten hätten bereits bei GameForge nachgefragt und die verweisen bisher nur auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese schließen eine Haftung für virtuelle Schäden durch technische Probleme aus. Ob die Server des Unternehmens gehackt wurden, ist noch nicht geklärt.

Zudem gibt es ein rechtliches Problem: Selbst wenn die Gegenstände und das virtuelle Geld gestohlen wurden, kann der Täter nicht wegen Diebstahl nach Paragraph 242 Abs. 1 StGB belangt werden. Dieser definiert einen Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Möglicherweise könnte aber, so die Bochumer Polizei, ein Vergehen nach§303a StGB wegen Datenausspähung und -veränderung vorliegen.

Der Fall bedeutet zumindest für die deutschen Ermittler Neuland. In anderen Ländern, allen voran Südkorea, wo Onlinespiele schon zum gesellschaftlichen Alltag gehören, wurden bereits in den vergangenen Jahren Prozesse gegen virtuellen Diebstahl geführt. In Japan wurde 2005 ein chinesischer Täter wegen eines Raubzuges im Online-Rollenspiel Lineage 2 verhaftet, schreibt Der Spiegel. Einen Prozess gab es nicht, auch nicht bei einer Klage von Second-Life-Usern 2007 in den USA. Dort gab es aber zumindest einen außergerichtlichen Vergleich und der Täter kam nicht ganz unbeschadet davon.

In den Niederlanden verurteilte im vergangenen Jahr ein Gericht (wir berichteten) zwei minderjährige Täter zu Sozialstunden. Sie hatten einen anderen Jungen zur Übergabe von virtuellen Gegenständen genötigt. Auch hier nutzte die Staatsanwaltschaft den Umweg über die Nötigung, da es in den Niederlanden bisher ebenfalls keinen Tatbestand des virtuellen Diebstahls gibt. Eine Initiative der EU-Organisation European Network and Information Security Agency (Enisa) forderte erst unlängst, dass es virtuelle Eigentumsrechte in der EU besser geschützt werden müssen. In ihrem Bericht »Virtual worlds, real money« weisen sie darauf hin, dass das ungelöste Problem zunehmend Schäden verursacht.

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