Seite 3: Analyse zur EULA von EA Origin - Der Teufel im Vertragsdetail

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Die Origin-EULA

Im Folgenden betrachten wir die Endbenutzer-Lizenzvertrag von Origin. Wichtige Stellen in den zitierten Abschnitten haben wir hervorgehoben.

Der Endnutzer-Lizenzvertrag, auch EULA genannt. Der Endnutzer-Lizenzvertrag, auch EULA genannt.

C. Lizenzbestätigung. Die Anwendung und eine Internetverbindung sind notwendig, um die Lizenz bestimmter Produkte zu prüfen, die von EA vertrieben werden. Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung automatisch Lizenzrechte für einige oder alle EA-Produkte prüfen kann, ohne dich separat darüber zu benachrichtigen. Dies bedeutet, dass die Anwendung auf deinem Computer installiert bleiben muss, damit du die Anwendung und bestimmte EA-Produkte benutzen kannst. Du bestätigst und stimmst zu, dass die Anwendung Informationen über deinen Computer, Hardware, Medien, Software und deine Nutzung der Anwendung benutzen kann, um deine Lizenzrechte zu prüfen und die Anwendung zu aktualisieren.

Hierbei handelt es sich um einen Kopierschutz durch die Hintertür. Alternativ könnte man Origin auch als Spyware bezeichnen. EA nimmt sich das Recht heraus, auf alle Informationen über und auf dem Computer zuzugreifen, um zu prüfen ob keine illegalen EA-Produkte darauf installiert sind.

  • Eine solche Klausel ist zum einen überraschend gem.§ 305 c Abs.1 BGB, weil ein Verbraucher nicht damit rechnen muss, dass er mit dem Nutzen einer Onlineplattform alle seine Daten auf dem PC preis gibt, und zum anderen
  • benachteiligt sie den Verbraucher unangemessen gem.§ 307 Abs.1, weil es intransparent ist, welche Daten erhoben werden (im Zweifel muss von allen ausgegangen werden), und die Freigabe aller Inhalte des Rechners auch intime Informationen oder berufliche Informationen umfassen kann. Diese Freigabe wird auch nicht durch den Schutz der EA-eigenen Urheberrechte gerechtfertigt.

Die Folge ist, dass diese Klausel unwirksam ist. Wenn EA tatsächlich auf die Daten zugreift, so geschieht das widerrechtlich.

2. Einwilligung zur Datenerhebung und -nutzung. Du gestattest EA und seinen Partnern das Sammeln, Nutzen, Speichern und Übertragen von technischen und verwandten Informationen, die deinen Computer (einschließlich IP-Adresse), dein Betriebssystem, deine Nutzung der Anwendung (einschließlich erfolgreicher Installation und/oder Deinstallation), Software, Software-Nutzung und deine Hardware-Peripherie identifizieren, um die Bereitstellung von Software-Updates, dynamischen Inhalten, Produktunterstützung und anderen Diensten, einschließlich Online-Diensten, zu erleichtern. EA kann diese Daten ebenfalls in Verbindung mit personenbezogenen Informationen zu Marketingzwecken und zur Verbesserung seiner Produkte und Dienste nutzen. Des Weiteren können wir diese Daten in einer Form, die keine persönliche Identifizierung ermöglicht, an uns verpflichtete Drittunternehmen weitergeben. WENN DU NICHT WILLST, DASS EA DIE IN DIESEM ABSCHNITT BESCHRIEBENEN DATEN SAMMELT, BENUTZT, SPEICHERT, ÜBERMITTELT ODER ANZEIGT, INSTALLIERE ODER NUTZE DIE ANWENDUNG BITTE NICHT.

Diese Klausel besagte ursprünglich, dass EA alle Daten des Nutzers (sprich: wer er ist, was er am Computer macht, was er darauf gespeichert hat, etc.) für Marketingzwecke verwenden darf. Das war eine überraschende Klausel§ 305c, die unangemessen war§ 307 und damit unwirksam.

3. Anwendungskommunikation und Verhalten/Datenschutz-Einstellungen
[…]
EA behält sich das Recht vor, die über die Anwendung stattfindende Kommunikation zu überwachen und jegliche Information zu veröffentlichen, die EA für nötig hält, um (i) deine Einhaltung dieser Lizenz sicherzustellen; (ii) geltende Gesetze, Regelungen oder Bestimmungen rechtlicher Verfahren einzuhalten; (iii) die Rechte, Interessen und das Eigentum von EA, seinen Angestellten oder der Öffentlichkeit zu schützen. EA behält sich auch das Recht vor, nach eigenem Ermessen Informationen, Material oder Teile davon zu bearbeiten und/oder zu entfernen und einen Transfer abzulehnen.

Diese mittlerweile entfernte Klausel war ebenfalls überraschend§ 305c BGB und unangemessen§ 307 BGB, da EA hier nach eigenen Gutdünken zum Beispiel die Privatnachrichten der Nutzer überprüfen konnte. In der neuen Fassung wurde diese Klausel entfernt.

6. Kündigung. Dieser Vertrag ist gültig, bis er gekündigt wird. Deine Rechte aus diesem Vertrag werden sofort automatisch und ohne Vorankündigung durch EA gekündigt, wenn du (i) den in diesem Vertrag aufgeführten Bestimmungen nicht nachkommst; oder (ii) EA die Anwendung nicht mehr unterstützt.

Es ist nicht zulässig, dass EA die Unterstützung der Software einfach so ohne einen wichtigen Grund jederzeit beenden und kündigen kann. Diese Klausel ist nach§ 307 BGB unangemessen.

7. Gewährleistungsbeschränkung. SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, WIRD DIR DIE ANWENDUNG "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, EINSCHLIESSLICH ALLER MÄNGEL UND OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG. […]
8. Haftungsbeschränkung. SOWEIT RECHTLICH ZULÄSSIG, HAFTET EA, SEINE?TOCHTER- UND?PARTNERUNTERNEHMEN DIR GEGENÜBER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR PERSONENSCHÄDEN, SACHSCHADEN, […]

Diese beiden Klauseln besagen im Prinzip, dass EA keine Gewährleistung für Origin übernimmt und für keine Schäden haftet.

  • Auch hier ist eine solche Klausel überraschend§ 305c und gem.§ 307, 309 Nr. 7 und 8 BGB unwirksam, weil Gewährleistungs- und Haftungspflichten nicht im vollen Umfang ausgeschlossen werden können. Zum Beispiel müssen Personenschäden oder Handeln wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes ausgenommen werden. Auch dürfen die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Das ist verständlich, denn ansonsten könnte EA theoretisch die PCs der Nutzer absichtlich vernichten und könnte sich auf diese Klausel berufen. Oder man könnte sich nicht darauf berufen, dass man das frisch gekaufte BF3 nicht spielen kann, weil Origin nicht funktioniert.
  • Da hilft es auch nicht dass EA »soweit rechtlich zulässig« schreibt. Wenn man so seine Fehler ausbügeln könnte, könnten die EULA gleich »Wir dürfen alles, soweit es rechtlich zulässig ist« heißen.

Die beiden Klauseln sind daher völlig unwirksam. Die Verbraucher haben weiterhin die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Rechtsverletzungen.

10. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Bestimmung so angepasst, dass sie ihrem ursprünglichen Zweck so weit wie möglich entspricht. Die übrigen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

Diese Klausel kann man sich sparen. Das Gesetz sagt im§ 306 BGB, dass zweideutige oder zum Teil unwirksame Klauseln ganz gestrichen werden und an ihre Stelle das Gesetz tritt. Eine Anpassung, wie von EA gewünscht, findet nicht statt. Diese Klausel ist also auch unwirksam.

13. Geltendes Recht. Falls du deinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hast: (i) unterliegen dieser Vertrag und deine Nutzung der Anwendung den Gesetzen Englands (unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen); und (ii) stimmst du ausdrücklich zu, dass die ausschließliche Gerichtsbarkeit für Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder deiner Nutzung der Anwendung bei den Gerichten Englands liegt, und unterwirfst dich ausdrücklich der persönlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte. […]

Es ist zwar möglich, vertraglich festzulegen, dass ein ausländisches Recht anwendbar sein soll, aber nicht im Hinblick auf zwingende Verbraucherschutzvorschriften wie sie oben genannt wurden. Ebenfalls sind Gerichtsstandvereinbarungen nach§ 38 ZPO nur unter Kaufleuten, aber nicht mit Verbrauchern wirksam. Die Klauseln sind damit unwirksam, es gilt deutsches Recht, und die Verbraucher können sich vor deutschen Gerichten wehren.

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