Grundlage dafür ist eine bereits im Jahr 2006 beschlossene Direktive der EU, die in nationales Recht umzusetzen ist. Deutschland hat dies vor mehr als zwei Jahren bereits getan, aber die schwedische Regierung widersetzt sich den Anweisungen aus Brüssel.
Nun hat das Luxemburger EU-Gericht wegen der Nichtumsetzung Schweden wegen Verstoßes gegen den EU-Vertrag verurteilt, stößt damit aber weiter auf taube Ohren. Die Verurteilung zur Übernahme der Gerichtskosten dürfte als Sanktion auch niemanden in Schweden besonders beeindrucken.
Doch die letzte große Diskussion in Schweden über die Überwachung des E-Mail-Verkehrs über die Grenzen hinaus sorgte für den Erfolg der bis dahin kleinen Piratenpartei, die dann sogar zwei Sitze im EU-Parlament erreichen konnte. Da in Schweden im September ein neues Parlament gewählt wird, will die Regierung auf keinen Fall vor diesem Termin eine ähnliche Situation heraufbeschwören. Die Piratenpartei hat das Ziel, über die in Schweden geltende 4-Prozent-Hürde zu kommen.
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