Update: Apple hat eine neue Version 9.2.1 von iOS veröffentlicht, die das Problem mit dem Fehler 53 beheben soll. Mit dem Update lassen sich die betroffenen Smartphones über iTunes und einem Mac oder PC wiederherstellen. Die Touch-ID-Funktion bleibt aber weiterhin inaktiv und kann nur durch Apple selbst repariert werden. Apple entschuldigt sich in einem Statement für die Probleme und behauptet nun, die Prüfung der Hardware, die den Fehler verursacht, sei nur für als Test während der Produktion gedacht gewesen und hätte Kunden nicht betreffen sollen.
Zuvor hatte Apple den Fehler allerdings als absichtliches Sicherheitsfeature bezeichnet. Ob die darauf basierende geplante Sammelklage mit der neuen Aussage von Apple in Zusammenhang steht, ist nicht bekannt. Kunden, die aufgrund dieses Problems bereits für ein Ersatzgerät bezahlt hätten, sollen AppleCare für eine Rückzahlung kontaktieren.
Quelle: Techcrunch
Update: Apple soll laut einem Bericht von MacRumors zumindest einige Apple-Stores inzwischen angewiesen haben, Reparaturen durchzuführen, die das Problem beheben. Dabei sollen beispielsweise Bildschirme oder andere Komponenten, die von Dritten stammen ersetzt werden und das anscheinend ohne Kosten für den Kunden. Ob diese Angaben stimmen und ob Apple plant, das Fehler-53-Problem auf diese Weise zu lösen, wird aus der Meldung aber nicht klar.
Die Möglichkeit, bald mit einer Sammelklage mit vermeintlich guten Aussichten konfrontiert zu werden, könne Apple aber zu einem Umdenken bewegen. Die Anwälte halten vor allem die bisherige Aufforderung von Apple zum Kauf eines neuen iPhones und das Verschweigen des »Sicherheitsfeatures« für unhaltbar.
Quelle: MacRumors
Originalmeldung: Nachdem nun klar ist, dass Apple den Fehler 53 absichtlich als Sicherheitsfeature in seine iPhones eingebaut hat, melden sich nun auch Verbraucherschützer und Rechtsanwälte zu diesem Thema zu Wort. Laut der Augsburger Allgemeinen hält die Verbraucherzentrale in Hamburg den grundsätzlichen Sicherheitsgedanken hinter der Sperre des Smartphones zwar für richtig, doch Apple müsse den Kunden eine Entsperrung anbieten, wenn das Eigentum an dem iPhone nachgewiesen werde.
Damit könnten Reparaturen auch ohne Risiko in einer freien Werkstatt durchgeführt werden, ohne die wesentlich teureren Kosten von Apple bezahlen zu müssen. Bisher steht Apple jedoch auf dem Standpunkt, dass das nicht möglich ist und bietet laut Betroffenen nur die Möglichkeit einer Reparatur außerhalb der Garantie oder einen Neukauf als Lösung an. In Großbritannien hat das nun aber auch dazu geführt, dass sich inzwischen Rechtsanwälte zu diesem Thema geäußert haben, laut deren Ansicht Apple die Nutzer durch das Unbrauchbarmachen des Smartphones zu einer Reparatur bei Apple zwingen will. Das könnte als Zerstörung von Eigentum und damit als illegal eingestuft werden.
Die in Seattle, USA, ansässigen Anwälte der Kanzlei PCVA untersuchen inzwischen auch die Möglichkeit einer Sammelklage gegen Apple und vergleichen die Reparatur eines iPhones mit dem eines Fahrzeugs. Hier wäre es nicht akzeptabel, wenn das Auto dann aufgrund von Maßnahmen des Herstellers nicht mehr starten würde, weil die Reparatur in einer freien Werkstatt durchgeführt worden sei. Die Anwälte fordern betroffene Nutzer auf, sich bei Ihnen zu melden, da das Verhalten von Apple vermutlich gleich mehrere Verbraucherschutz-Gesetze der USA verletzt.
Quelle: Augsburger Allgemeine, PCVA
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