Erst vor einigen Tagen sorgte das US-Design-Patent beziehungsweise Geschmacksmuster, mit dem sich Apple die Rechte an einer rechteckigen Tablet-Vorderseite mit abgerundeten Ecken gesichert hatte, für viele Diskussionen. Für die Kritiker dürfte auch das Apple jetzt zugesprochene Geschmacksmuster in die gleiche Kategorie fallen.
Das US-Design-Patent D670713 beschreibt einen Bildschirm oder einen Teil desselben, auf dem der Vorgang des Umblätterns grafisch angezeigt wird und enthält Bilder mit der nun von Apple geschützten Animation. Das eine solche Animation überhaupt geschützt werden konnte, lässt das Wirtschaftsmagazin Forbes die Frage stellen, wer hier das Patentsystem missbraucht – Apple oder das Patentamt selbst? Denn selbst wenn die Animation selbst neu wäre, so der Artikel, sei die Entscheidung absurd und widerspreche außerdem den den Regeln, die das US-Patentamt selbt nennt.
Laut diesen entspricht ein Design, das ein bekanntes oder natürlich vorkommendes Objekt oder eine Person simuliert, nicht den Anforderungen an Originalität und ist daher auch nicht für einen Schutz qualifiziert. Allerdings würden aufgrund der vielen Anträge und zu wenig Angestellten und Budgets Patente einfach gewährt, ohne sie zu prüfen.
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