Das Landgericht München I hat im Rechtsstreit zwischen AVM und der Firma WOOG um den Weiterverkauf gebrauchter Fritzboxen ein Urteil gefällt. Dabei entschied das Gericht zugunsten der Klägerseite (AVM).
WOOG-Geschäftsführer Carlo Faber zeigte sich überrascht und erklärte in einer Pressemitteilung, nach »Prüfung des Urteils durch unsere Anwälte« Berufung einlegen zu wollen. Faber deutete außerdem an, nötigenfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, »weil sich hier grundsätzliche Fragen stellen«.
Worum geht es bei dem Rechtsstreit zwischen AVM und WOOG?
AVM hatte zunächst vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen WOOG erwirkt, um den Verkauf gebrauchter Fritzboxen durch WOOG zu unterbinden.
WOOG kauft unter anderem gebrauchte AVM-Router von Unitymedia (UM) auf, ersetzt die aufgespielte UM-Firmware mit der aktuellen Fritzbox-Firmware und verkauft die Router dann an Endnutzer weiter.
AVM begründete den Antrag auf einstweilige Verfügung mit einem Verweis auf das Markenrecht, demzufolge die Installation der Fritzbox-Firmware eine Veränderung der Geräte darstellen soll.
Ihr findet eine ausführliche Auseinandersetzung der Streitpunkte in unserem Artikel zum Verkaufsverbot der Fritzboxen:
Wie begründet das Landgericht München I die Entscheidung zugunsten von AVM?
Das Landgericht München I hat in seinem Urteil die Auffassung seitens AVMs bestätigt, dass das Ersetzen der Firmware eine Veränderung der Geräte im Sinne der Unionsmarkenverordnung (UMV, Art. 15 Abs. 2) darstelle:
"Es wurde die installierte Firmware durch eine andere Firmware ersetzt, weshalb von einer Änderung der Eigenart dieser Geräte der Klägerin auszugehen ist, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob hierdurch die Funktion verschlechtert wurde."
Das Gericht sah diese Veränderung nach UMV als Berechtigung für ein Verkaufsverbot an.
Welche Folgen hat das Urteil?
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und WOOG angekündigt hat, in Berufung gehen zu wollen, bleibt das Verkaufsverbot im Rahmen der einstweiligen Verfügung zunächst weiter bestehen. Der jetzt folgende Berufungsprozess dient dazu, das Urteil sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht zu prüfen.
Beide Parteien haben jetzt die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht München neue Tatsachen oder Entscheidungsgründe vorzubringen. Das Berufungsgericht prüft das Urteil der Vorinstanz anschließend inhaltlich.
Sollten auch die Folgeinstanzen das Urteil des LG München I bestätigen und das Verkaufsverbot gebrauchter Fritzboxen aufrecht erhalten, wird WOOG rund 20.000 gelagerte Fritzboxen verschrotten müssen. WOOG-Geschäftsführer Carlo Faber verwies deshalb auf den Umweltschutz und zeigte sich zu einigenden Gesprächen mit AVM bereit.
Sollten sich AVM und WOOG allerdings nicht auf einen Vergleich einigen, könnte sich der Rechtstreit noch einige Zeit hinziehen. Wir werden euch aber über die weitere Entwicklung informieren.
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