Drohnenverordnung 2024 - was ist neu?
Da Drohnen zwar ein tolles Hobby aber bei falscher Handhabung auch ein potentiell durchaus gefährliches Werkzeug darstellen, sind in der Drohnenverordnung einige Rechte und Pflichten von Drohnennutzern festgesetzt. Die hier vorgestellten Modelle zählen üblicherweise nicht in die Kategorie Spielzeug, selbst die Geräte unter 250 Gramm nicht.
Galt noch im letzten Jahr die deutsche Drohnenverordnung als das Maß der Dinge bei zu berücksichtigenden rechtlichen Dingen, sind seit dem 01. Januar 2024 Änderungen im Drohnen-Gesetz durch eine Inkraft getretene EU-Verordnung gültig.
- ab 2024 dürfen Händler nur noch zertifizierte Drohnen (mit einer EU-Drohnenklasse) auf den Markt bringen
- Bestandsdrohnen werden in 2 Gruppen eingestuft, Übergangsregeln fallen weg
- Drohnenklassen (CE) wurden final und verpflichtend eingeführt.
- Drohnen abseits der Einstiegsklasse C0 (bis 249 Gramm) haben nun eine Pflicht zur Fernidentifikation
Für interessierte Neueinsteiger, die meist ein Modell der C0-Klasse, also bis maximal 249 Gramm Gewicht, bevorzugen dürften, ändert sich damit wenig. Der Markt wird durch die Klassifizierung aber von diversen Billigangeboten gesäubert, was auch der Sicherheit dienen dürfte. Die Klassifizierung sorgt zudem dafür, dass ihr als Käufer sofort wisst, welche Anforderungen zu erfüllen sind, da sich die Einstufungen schnell nachschlagen lassen.
Neue Einstufung für Bestandsdrohnen
Wenn ihr bereits eine Drohne wie die vor einigen Jahren sehr populäre DJI Mini 2 besitzt, liefen am ersten Januar 2024 Regelungen zum Bestandsschutz aus. Für Modelle unter 250 Gramm Gewicht bedeutet das aber erst einmal keine großen Nachteile. Sie werden der neuen Kategorie OPEN A1 zugeordnet.
Geräte dieser Klasse dürfen weiterhin innerhalb von Wohngebieten und auch nahe an Personen geflogen werden, da aufgrund des geringen Gewichtes weniger Risiko für Verletzungen besteht als bei schwereren Modellen.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung (kostet nur wenige Euro im Monat oder ist eventuell bereits Bestandteil bestehender Versicherungen) beispielsweise ist für jedes nicht als Spielzeug eingestufte Drohnenmodell weiterhin Pflicht, auch in der Kategorie OPEN A1.
Kameradrohnen unter 250 Gramm
Die Jackentaschendrohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm sind eine eher überschaubare Bedrohung, das sieht auch der Gesetzgeber so. Ist die Drohne aber mit einer Kamera (oder anderen optischen Sensoren) bestückt, muss sich der Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und die so erhaltene e-ID sichtbar an der Drohne angebracht werden. Da hier nur der Betreiber und nicht die jeweilige Drohne gemeldet werden muss, ist auch ein Hardwarewechsel oder der Betrieb mehrerer Drohnen damit kein Problem.
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Auch in Zukunft wird sich daran wohl nicht viel ändern, die EU-Richtlinie stuft sie zeitlich unbegrenzt in die Einsteigerkategorie ein. GEO-geblockte Gebiete wie der Bereich um Flughäfen und zu große Flughöhen sowie der Flug ohne direkte Sichtbarkeit der Drohne bleiben weiterhin verboten. Einen Drohnenführerschein müsst ihr aber nicht absolvieren.
Kameradrohnen über 500 Gramm
Bisher gab es noch eine Einstufung für Drohnen unter 500 Gramm, die Parrot Anafi beispielsweise konnte 2023 noch mit den gleichen, sehr lockeren, Bedingungen der DJI Mini genutzt werden. Seit dem 01. Januar 2024 hat sich das geändert, die Einstufung unter 500 Gramm fiel weg und es gilt die strengere für Modelle unter 900 Gramm. Alle Drohnen über 250 Gramm Gewicht werden damit in die strengere Kategorie OPEN A3 eingestuft und erfordern so beispielsweise den Drohnenführerschein.
Weiterhin dürfen diese Drohnen nur noch weiter von Menschen entfernt geflogen werden und es muss sichergestellt werden, dass keine unbeteiligten Personen in die Flugbahn laufen können. Dazu kommt ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe- und Erholungsgebieten (seitlich, nicht nach oben, ihr Schlaumeier).
Drohnenführerschein für schwerere Drohnen ab 500 Gramm
Für entsprechend schwere Drohnen wie die DJI Air oder Mavic galt auch 2023 schon, dass ihr vor der Benutzung nachweisen müsst, dass ihr dazu überhaupt befähigt seid. Erst nach dem Absolvieren des Drohnenführerscheins (den ihr ausgedruckt immer bei euch tragen müsst, wenn ihr die Drohne benutzt) durftet ihr die Geräte legal einsetzen.
Der auch EU Kompetenznachweis genannte Führerschein kann Online erbracht werden. Er besteht aus zwei Stufen und etwa 40 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Das Luftfahrtbundesamt bietet auch ein Online-Trainung zur Vorbereitung an. Um den Abschluss zu erlangen, müsst ihr 75% der Fragen korrekt beantworten, ein erster Trainings-Test kann aber beliebig oft absolviert werden.
Hier könnt ihr den Nachweis für Fernpiloten (Drohnenführerschein) absolvieren
Das Ausstellen des Kompetenznachweises kostet mittlerweile 25 Euro, vor kurzem war dieser Service noch kostenlos. Der EU-Drohnenführerschein hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muss danach aufgefrischt werden.
FPV-Drohnen - Fliegen in Egosperspektive
Ein eigenes Thema sind First-Person-View-Drohnen, die ein gänzlich anderes Flugerlebnis versprechen als die vergleichsweise gemächlichen Standardmodelle. Während (semi-)professionelle Kameradrohnen schwer und eher langsam zu fliegen sind, setzen FPV-Modelle auf rasante Flugeigenschaften.
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Automatikfunktionen sind hier weniger wichtig, vielen FPV-Nutzern geht es eher um den sportlichen Faktor ein schnelles Flugobjekt geschickt durch Hindernisse zu lenken. Beeindruckende Kameraperspektiven, wie man sie sonst eher von Kunstfliegern kennt, inklusive.
Für den Doom-Blick aus der Egoperspektive werden die Kameraaufnahmen der Drohne mit möglichst geringer Latenz auf ein an eine VR-Brille erinnerndes Headset gestreamt. Hier kommt es auf Millisekunden und eine unterbrechungsfreie Übertragung an, um die mit teils über 100 km/h schnellen Drohnen zielgenau manövrieren zu können.
KI- und Automatikfunktionen für Drohnen-Einsteiger
Ohne ein gewisses Maß an Automatikfunktionen artet das entspannte Fliegen mit der Drohne schnell in hektische und meist unbefriedigende Arbeit aus. Abgesehen von sehr günstigen Einstiegsmodellen verfügen sie daher mindestens über Stabilisierungsfunktionen, um den Wind auszugleichen.
Wie gut diese arbeiten, ist spätestens bei der ersten unerwarteten Windböe sichtbar: Driftet die Drohne selbst bei wenig Wind permanent ab, vergeht schnell der Flugspaß. Aber es gibt noch weitere Automatikfunktionen, beispielsweise um interessantere Aufnahmen zu erzielen.
Wollt ihr einfach nur mit der Fernbedienung eine Drohne durch die Luft steuern, braucht ihr euch über ausgefeilte Automatikfunktionen keine Gedanken machen. Plant ihr aber etwas ambitioniertere Aufnahmen, sind sie den Aufpreis meist schnell wert.
Zusätzliche Sensoren in der Drohne, mit denen sie ihre Umgebung besser erkennt, ermöglichen zum Beispiel automatische Verfolgungsfunktionen. Ihr markiert euren Umriss auf der Fernbedienung oder dem Smartphone und die Drohne wird euch auch auf Waldwegen verfolgen und dabei aufnehmen können.
Einfacher und ohne viele Zusatzsensoren sind hingegen einfache Kameraflüge zu implementieren: Lasst die Drohne beispielsweise über euch automatisiert aufsteigen, je nach Wunsch in gerader Linie oder spiralförmig kreisend. Solche Kamerafahrten - sorry, Kameraflüge - sind mit einer Automatik deutlich einfacher und ruhiger als frei Hand.
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