BGH-Urteil zu Gebraucht-Software - CDs und Downloads dürfen verkauft werden

Bereits Anfang Juli hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass gebrauchte Software verkauft werden darf. Der Bundesgerichtshof hat nun dieses Urteil übernommen.

Gebrauchte Software darf laut EuGH und BGH weiterverkauft werden. Gebrauchte Software darf laut EuGH und BGH weiterverkauft werden.

Ein schon seit dem Jahr 2004 dauernder Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft ist nun fast abgeschlossen. Nachdem Oracle unter Hinweis auf die Lizenzbedingungen, die einer Weitergabe von Nutzungsrechten verbieten, in allen vorherigen Instanzen gewonnen hatte, legte Usedsoft Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Dort wandte man sich an den Europäischen Gerichtshof, der am 3. Juli 2012 nicht nur entschieden hatte, dass gebrauchte Software auf CDs ohne Herstellerzustimmung weiterverkauft werden darf, sondern auch Lizenzen für Softwaredownloads. Die einzigen Einschränkungen seien, dass der Verkäufer keine Kopien behalten darf, die Lizenz ohne Zeiteinschränkung gewährt wurde und bei Volumenlizenzen das gesamte Paket verkauft werden muss.

Der Bundesgerichtshof hat daher nun nach mehr als einem Jahr das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. Juli 2008 aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dort muss neu verhandelt und auch über die Übernahme der Kosten für die Revision entschieden werden. Das Urteil, das aber durchaus weitere Jahre auf sich warten lassen könnte, dürfte dann vielleicht auch für die Spielebranche und für Online-Plattformen wie Origin oder Steam Konsequenzen haben. Allerdings werden auch das wohl Gerichte entscheiden müssen.

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