Deutsche Telekom - Es drohen Zwangsgelder wegen StreamOn

Nach der Bundesnetzagentur hat auch das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass StreamOn gegen die Netzneutralität verstößt. Die Telekom will trotzdem nichts ändern.

Die Telekom will auch die Gerichtsentscheidung zu StreamOn nicht umsetzen. (Foto: escapechen/pixelio.de) Die Telekom will auch die Gerichtsentscheidung zu StreamOn nicht umsetzen. (Foto: escapechen/pixelio.de)

Update: Bisher hat die Deutsche Telekom trotz der Anordnung der Bundesnetzagentur und des Gerichtsurteils keinerlei Änderungen an dem umstrittenen Angebot StreamOn vorgenommen. Nun hat die Bundesnetzagentur laut einer Meldung von Netzpolitik »eine härtere Gangart« eingelegt und die Telekom erneut aufgefordert, die Zubuchoption StreamOn »anzupassen, sodass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden«.

Der Provider soll nun bis zum 4. Dezember erklären, ob die Anpassungen vorgenommen werden, ansonsten drohen Zwangsgelder in Höhe von 200.000 Euro. Sollten die Verstöße fortgesetzt werden, könnten die Zwangsgelder auch mehrfach festgesetzt werden, so ein Sprecher der Bundesnetzagentur gegenüber Netzpolitik. Die Telekom prüft das Schreiben, scheint sich aber nicht beugen zu wollen.

»Wir haben das Schreiben der Bundesnetzagentur erhalten und prüfen weitere Maßnahmen, um das bei unseren Kunden sehr beliebte Produkt StreamOn weiter anbieten zu können. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten dazu nutzen«, so ein Sprecher. Damit ist wohl eine Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gemeint.

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Originalmeldung: StreamOn ist ein Zusatzangebot der Deutschen Telekom, durch das Telekom-Kunden das Streamen von Musik und Videos diverser Streaming-Partner (darunter Apple Music, Netflix, Spotify) möglich wird, ohne dass dabei das im Vertrag beinhaltete Datenvolumen verbraucht wird. StreamOn ist in drei Varianten verfügbar und zu den Magenta-Tarifen kostenlos zubuchbar.

Im Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur aber zwei Bereiche des Angebots als rechtswidrig bezeichnet. Zum einen reduziert die Telekom die Qualität der Videostreams im Magenta-Mobil-L-Tarif ohne technischen Grund und macht HD-Streaming so unmöglich, zum anderen gilt StreamOn nur in Deutschland, aber nicht im EU-Ausland. Die EU-Roaming-Verordnung fordert aber, dass alle Angebote auch im EU-Ausland so genutzt werden können müssen wie im Heimatland.

Die Deutsche Telekom hätte diese Anordnungen bis März 2018 umsetzen sollen, hatte sich jedoch geweigert und neben einer Beschwerde auch Klage mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Doch dort sehen die Richter ebenfalls einen Verstoß gegen die Netzneutralität. In der Begründung heißt es, »der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten, wie die Telekom einer sei, den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln«.

Die Drosselung sei ein Verstoß dagegen. Auch die Roaming-Regelung wiederspreche EU-Recht. Die Telekom wird allerdings gegen den Beschluss erneut Beschwerde einlegen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Daher habe die Entscheidung des Gerichts auch keine unmittelbare Wirkung auf das StreamOn-Angebot, so das Unternehmen. Laut Golem fordern Netzaktivisten und Verbraucherschützer die Bundesnetzagentur auf, nun mit einem wiederkehrenden Bußgeld dafür zu sorgen, dass die Anordnung durchgesetzt wird.

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