Gedrosselte iPhones - Apple startet Rückerstattung von Akku-Reparaturkosten

Nachdem Apple vor einigen Wochen angekündigt hatte, iPhone-Kunden die Reparaturkosten für defekte Akkus zu erstatten, beginnt der Konzern jetzt mit der Rückerstattung.

Wer im Jahr 2017 den Akku seines iPhones hat wechseln lassen, erhält unter Umständen eine nachträgliche Gutschrift auf die Reparaturkosten. Wer im Jahr 2017 den Akku seines iPhones hat wechseln lassen, erhält unter Umständen eine nachträgliche Gutschrift auf die Reparaturkosten.

Update, 30.06.2018: Mittlerweile hat Apple mit der Rückerstattung der Reparaturkosten für den iPhone-Akkutausch begonnen. Aktuellen Berichten zufolge verschickt der Hersteller derzeit E-Mails an Kunden, die im Jahr 2017 die entsprechende Reparatur durchführen ließen.

In der Nachricht erinnert Apple die Adressaten an die Auszahlung der Gutschrift und erklärt, dass diese abhängig von der ursprünglich genutzten Zahlungsmethode »an Deine Bank oder auf Deine Kreditkarte überwiesen« werde. Wer bis zum 01. August 2018 von Apple keine solche E-Mail erhalten hat, soll sich an den Apple-Support wenden und den Reparaturbeleg vorlegen.

Originalmeldung: Apple lenkt ein und erstattet Kunden einen Teil der Reparaturkosten für den Akkutausch infolge der CPU-Drosselung ihres iPhones zurück. Wie Golem berichtet, bekommen Nutzer, die die Reparatur zwischen dem 1. Januar und dem 28. Dezember 2017 für 90 Euro wechseln ließen, eine Erstattung von 60 Euro.

Mit dieser Maßnahme reagiert Apple auf Kritik, die infolge der Preissenkung für den Akkutausch bis Dezember 2018 laut wurde: Denn der Hersteller hatte Anfang dieses Jahres nach Bekanntwerden der CPU-Drosselung bei älteren iPhones infolge schwacher Akkuleistung die Kosten für den Akkutausch reduziert - wer aber bereits 2017 den Akku hatte tauschen lassen, blieb auf den vollen Kosten sitzen.

Kunden werden per E-Mail informiert

Laut der offiziellen Apple-Support-Webseite will Apple Kunden zwischen dem 23. Mai und dem 27. Juli 2018 per E-Mail informieren, falls sie für eine Gutschrift qualifiziert sind. Die E-Mail soll außerdem Informationen darüber enthalten, wie die Kunden die Gutschrift einfordern können.

Damit ein Kunde eine Gutschrift erhalten kann, müssen laut Apple folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gutschrift gilt nur für das iPhone 6 oder Nachfolgemodelle.
  • Die Garantie muss zum Zeitpunkt des Akkutauschs bereits abgelaufen gewesen sein.
  • Der Akkutausch muss zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 28. Dezember in einer »von Apple autorisierten Servicestelle«, das heißt: in einem Apple-Store, einem Apple-Reparaturzentrum oder bei einem autorisierten Apple Service Provider erfolgt sein.

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