»Das klingt eindeutig nach Daddy Cool« - GEMA verklagt Generator für KI-Lieder

Erst ChatGPT, jetzt Suno AI: Die GEMA verklagt KI-Anbieter wegen Urheberrechtsverletzung.

Daddy Cool, Mambo No. 5 und mehr: Die GEMA verklagt Suno AI, weil damit generierte Songs klingen sollen wie die Originale. (Bild KI-generiert mit Adobe Firefly) Daddy Cool, Mambo No. 5 und mehr: Die GEMA verklagt Suno AI, weil damit generierte Songs klingen sollen wie die Originale. (Bild KI-generiert mit Adobe Firefly)

Im November 2024 reichte die GEMA eine Klage gegen OpenAI ein, da der Anbieter im Bereich der generativen KI seine KI mit unlizenzierten Songtexten trainiert haben soll.

Jetzt verklagt die GEMA Suno AI – eine KI, mit der über Prompts Songs erstellt werden können.

Details zu den Hintergründen

In Deutschland vertritt die GEMA die Urheberrechte von rund 95.000 Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Sie setzt sich dafür ein, dass die Künstler für die Nutzung ihrer Werke angemessen vergütet werden.

In der veröffentlichten Pressemitteilung zur Klage sagt Dr. Tobias Holzmüller, der GEMA CEO:

Die GEMA strebt partnerschaftliche Lösungen mit den KI-Unternehmen an. Das funktioniert nicht ohne Einhaltung der erforderlichen Grundregeln eines fairen Miteinanders und vor allem funktioniert es nicht ohne den Erwerb von Lizenzen.

Wie das Bundesministerium für Justiz sagt, gelten auch bei KI-generierten Werken die europäischen Regelungen zum Urheberrecht. Das heißt, dass KI-Anbieter keine Werke von Künstlern ohne deren Zustimmung für Trainingszwecke verwenden dürfen.

Auch OpenAI wurde bereits von der GEMA verklagt. Das Unternehmen hinter ChatGPT sieht sich nicht das erste Mal mit Copyright-Missbräuchen konfrontiert.

Was ist Suno AI?

Suno AI ist ein generatives Programm zur Erstellung von Musik mit Künstlicher Intelligenz. Hier könnt ihr über Prompts bis zu vier Minuten lange Songs zu generieren.

Wie lautet der genaue Vorwurf gegen Suno?

In der von der GEMA veröffentlichten Pressemitteilung heißt es:

Die GEMA klagt gegen Suno Inc., eine amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool erzeugte in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs wie „Forever Young“, „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“ oder „Cheri Cheri Lady“ zum Verwechseln ähnlich sind.

Auf der Homepage der GEMA könnt ihr euch ein eigenes Bild der KI-Versionen machen. Die GEMA hat die Songs in einer Gegenüberstellung veröffentlicht.

Das klingt doch eindeutig nach Daddy Cool, ist aber nicht von Bonney M., sondern von einer KI generiert, wird in einem Video der GEMA gesagt, in dem die Musikwissenschaftlerin Julia Blum die Ähnlichkeit der Songs anhand von Notentexten vergleicht.

Weiter schreibt die GEMA:

Die GEMA konnte dokumentieren, dass das System Inhalte ausgibt, die offensichtlich Urheberrechte verletzen. Diese stimmen in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend mit weltbekannten Werken überein, deren Urheberinnen und Urheber die GEMA vertritt.

Zwei-Säulen-Modell der GEMA

Die GEMA zeigt, dass sie den technologischen Fortschritt unterstützt, gleichzeitig sollen dabei die Urheberinnen und Urheber geschützt werden.

  • Im September 2024 hat die GEMA als erste Verwertungsgesellschaft weltweit ein Lizenzmodell für generative KI vorgestellt: das 2-Säulen-Lizenzmodell.
  • Das Modell sieht beispielsweise eine Regelvergütung in Höhe von 30 Prozent der Einnahmen der KI-Anbieter vor. Hinzu kommt eine Mindestvergütung sowie eine Beteiligung an den weiteren Einnahmen durch Folgenutzungen der Inhalte.
  • Dadurch soll eine verlässliche Lizenzierungsgrundlage geschaffen werden, sowohl für die Trainings der KIs als auch für die Folgenutzung der generierten Inhalte. Gleichzeitig werden die Urheber an den wirtschaftlichen Vorteilen angemessen beteiligt.
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