Gericht entscheidet: Wenn ihr Kunde bei Amazon Prime seid, zahlt ihr seit 2022 zu viel

Bis zu 30 Prozent zu viel gezahlt: Landgericht Düsseldorf feiert Erfolg bei Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime.

Prime-Kunden zahlen bis zu 30,3 Prozent zu viel, wie das Landgericht Düsseldorf nun entschieden hat. (BIld: Ascannio – stock.adobe.com) Prime-Kunden zahlen bis zu 30,3 Prozent zu viel, wie das Landgericht Düsseldorf nun entschieden hat. (BIld: Ascannio – stock.adobe.com)

Im September 2022 klagte die Verbraucherzentrale NRW gegen die Preiserhöhung von Amazon Prime — mit Erfolg, wie jetzt bekannt gegeben wurde. Das Landgericht Düsseldorf bezeichnet die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig. Das bedeutet, dass alle Prime-Kunden seit 2022 zu viel bezahlen.

Zum Hintergrund

Nach der Preiserhöhung von Amazon zahlen Amazon-Prime-Kunden seit dem 15. September 202230 Prozent mehr für das Jahresabo. Die Erhöhung begründete Amazon mit generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation.

Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft wurde zum 15. September 2022 wie folgt angehoben:

  • Monatliche Mitgliedschaft: von 7,99 Euro auf 8,99 Euro (Steigerung um 12,5 Prozent)
  • Jährliche Mitgliedschaft: von 69 Euro auf 89,90 Euro (Steigerung um 30,3 Prozent)

Unwirksame Preisanpassungsklausel

Wolfgang Schuldzinski, der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW gab bekannt:

Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt.

Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden unzulässig, wie Computerbase berichtet. Rechtskräftig ist das Urteil des Landgerichts Düsseldorf bisher nicht. Amazon hätte noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.

Sammelklage soll zu viel gezahltes Geld zurückholen

Je nach Abo haben die Kunden diese Beträge zu viel gezahlt:

  • Bei monatlicher Mitgliedschaft bis zu 28 Euro
  • Bei jährlicher Mitgliedschaft knapp 63 Euro

Laut Verbraucherzentrale hätte eine Rückzahlung für Amazon Erstattungen im dreistelligen Millionenbereich zur Folge.

Die Verbraucherzentrale NRW plant eine Abhilfeklage, damit die Kunden ihre Beiträge zurückerhalten, falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt. Alle Betroffenen können sich schon jetzt für den Newsletter der Verbraucherzentrale NRW anmelden, um darüber informiert zu werden, wann das Klageregister eröffnet wird und was zu beachten ist.

Die Klage dient dazu, dass die Amazon-Kunden nicht selbst gegen Amazon vorgehen müssen. Diese erhalten im Falle des Erfolgs das Geld vom Gericht automatisch zurück. Wichtig zu erwähnen ist, dass nur die Kunden betroffen sind, die bereits zum Zeitpunkt der Preiserhöhung im September 2022 eine Mitgliedschaft hatten und den erhöhten Preis darauffolgend gezahlt haben.

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