Hinter den Kulissen von Google brodelt es gewaltig. Im vergangenen August urteilte ein US-Bundesrichter über das seit 2020 laufende Kartellrechtsverfahren, dass Google seine Marktmacht zugunsten seines Suchmaschinengeschäfts missbraucht hat.
Seitdem war unklar, welche Konsequenzen das Urteil für Google haben könnte. Ein Bericht des Nachrichtenportals Bloomberg Anfang der Woche deutete bereits an, was das US-Justizministerium in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag offiziell machte: Beim Bundesbezirksgericht in Washington ist ein Antrag eingegangen, der Google zum Verkauf des Chrome-Browsers zwingen soll.
- Die US-Regierung sehe demzufolge »keine Alternative«, denn Google habe mit Chrome seine Dominanz verfestigt. Wer als potenzieller Käufer infrage kommt, ist noch gänzlich unklar – die US-Regierung will allerdings ein Mitspracherecht haben.
- Zudem soll Google für fünf Jahre verboten werden, wieder in den Browsermarkt einzusteigen. Das Unternehmen soll darüber hinaus verpflichtet werden, die Google-Suche bei hauseigenen Produkten wie YouTube oder Gemini nicht zu bevorzugen.
- Auch das Verhältnis zwischen Google und der Konkurrenz wird im Antrag beobachtet. So solle der Google-Suchindex zu »Marginalkosten« zur Verfügung gestellt werden. Ebenso dürfe Google Konkurrenten nicht mehr durch Übernahmen, Partnerschaften oder Erwerbsanteile behindern.
Google vs. US-Regierung: So wurde das Urteil begründet
Ausdrücklich wurde seitens des Gerichts darauf hingewiesen, dass man den US-Marktanteil von rund 95 Prozent nicht nur mittels der Marktmacht ausgebaut und geschützt habe, sondern hiermit auch überhöhte Preise für Werbungen rund um Suchmaschinenergebnisse fordern konnte.
- Denn an sich ist einfach nur der hohe Marktanteil nicht illegal. Die daraus resultierenden Einnahmen habe Google wiederum genutzt, um sich »exklusive Vorinstallationen« der Suche auf Endgeräten und Webbrowsern zu sichern und so anderen Mitbewerbern eindeutig geschadet - was eine der argumentativen Grundlagen für die Monopolstellung darstellt.
- Googles (teilweise) Argumentation, dass es einen Markt für Suchmaschinen gar nicht gibt und entsprechend kein Monopol existieren könne, wurde nicht stattgegeben. Dies zeige auch eine Studie von Google selbst, laut der man keine nennenswerten Umsatzverluste erleiden würde, wenn die Qualität der Suchmaschinenergebnisse nachlassen würde.
Fraglich bleibt, welche Folgen allein schon ein Verkauf von Chrome haben wird. Auch der Firefox-Browser als beliebte Alternative könnte Schaden erleiden, immerhin erhält die Mozilla Foundation rund 500 Millionen US-Dollar von Google im Rahmen eines Exklusivdeals.
Google selbst äußerte sich in einem Blogeintrag zum »erschütternden Vorschlag« des Justizministeriums mit einer Warnung: Sowohl Endkunden als auch die »globale technologische Führungsrolle« seien in Gefahr.
- Neben Chrome steht auch ein Android-Zwangsverkauf im Raum. Zumindest sieht der Antrag dies als »unkomplizierteste Lösung« an, um weiteren Machtmissbrauch vorzubeugen.
- Denkbar sei aber auch eine Aufsichtsbehörde, die kontrollieren soll, dass Android nicht für die Bevorzugung der Google-Suche genutzt wird. Sollte diese Vorgabe nicht umgesetzt werden, wäre der Zwangsverkauf wiederum unumstößlich.
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