Eine Prüfung der europäischen Datenschutzbehörden durch die französische Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) kommt zu dem Schluss, dass die von Google für den 1. März geplante neue Datenschutzbestimmung gegen europäisches Recht verstößt.
Daher fordern die Datenschutzbehörden ebenso wie der Bundesdatenschutz-Beauftragte Peter Schaar und die EU-Kommissarin Viviane Reding Google auf, die Einführung der neuen Regelung in Europa auszusetzen. Für Schaar besteht keine Klarheit, welche Daten Google »für welche Zwecke erhebt, speichert, übermittelt und auswertet«.
Laut Golem hat auch die Stiftung Warentest Kritik an den neuen Bestimmungen geübt. Google verwende dehnbare Formulierungen wie 15 Mal »möglichweise« oder zehn Mal »gegebenenfalls«. Durch Sätze wie »Unter Umständen verknüpfen wir personenbezogene Daten aus einem Dienst mit Informationen und personenbezogenen Daten aus anderen Google-Diensten“ gebe sich Google das Recht, umfassende Profile der Nutzer zu erstellen.
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