Neue Internet-Verordnung gilt ab morgen: Vier Dinge, die sich damit ändern

Am 12. November 2025 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die als Ziel hat, den Netzausbau in den Mitgliedsstaaten zu beschleunigen.

Eine neue Internet-Verordnung der Europäischen Union hat das Ziel, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zu beschleunigen.
(Bildquelle: escapechenpixelio.de) Eine neue Internet-Verordnung der Europäischen Union hat das Ziel, den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zu beschleunigen. (Bildquelle: escapechen/pixelio.de)

In Deutschland dominiert DSL nach wie vor bei den Internetanschlüssen, auch wenn immer mehr Haushalte Glasfaser in Anspruch nehmen können.

Mehr als 35 Prozent aller Haushalte konnten Mitte 2024 in Deutschland Glasfaser buchen, das berichtet die Bundesregierung in einem Bericht zum Stand des Ausbaus.

Das ist passiert: Eine neue EU-Verordnung tritt am 12. November 2025 in Kraft, die als Ziel hat, den Ausbau von Kommunikationsnetzen schneller und günstiger zu machen.

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung sieht verschiedene Maßnahmen vor, um den Ausbau zu beschleunigen und die Kosten zu senken. Ziel ist es auch, bestehende Probleme des Netzausbaus anzugehen.

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Vier Punkte stechen heraus

  1. Beschleunigter Ausbau: Bauarbeiten sollen besser geplant werden und bestehende Infrastruktur, wie Leerrohre, sollen allen Parteien zur Verfügung stehen.
  2. Koordination von Bauarbeiten: Soll die teilweise monatelangen Wartezeiten zwischen verschiedenen Abschnitten des Baus verringern. Ziel ist es hierbei, Kosten und Zeit zu sparen.
  3. Zentrale Informationsstelle: Stellt alle Informationen über die Bedingungen und Verfahren für die Erteilung bereit. Behörden dürfen zudem den Ausbau nicht »in unangemessener Weise beschränken oder behindern«.
  4. Glasfaseranschluss wird Pflicht: Neue Gebäude und Gebäude mit umfangreichen Renovierungen müssen ab dem 12. Februar 2026 »mit einem Zugangspunkt ausgestattet werden«.

Die EU-Verordnung gibt ab dem 12. November den Rahmen vor. Die Mitgliedsstaaten setzen diese dann in nationales Recht um.

Für Deutschland gilt das »Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen«.

  • Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen: Hat bis zum 31. Dezember 2030 »überragendes öffentliches Interesse«. Damit soll der Ausbau beschleunigt und Hürden abgebaut werden.
  • Beschleunigung von Verfahren: Genehmigungsverfahren sollen im Zuge der Änderung deutlich beschleunigt werden.
  • Planungssicherheit: Die Planungssicherheit von Netzbetreibern soll verbessert werden.

Inwieweit sich das Gesetz positiv auf den Ausbau in Deutschland auswirken wird, bleibt abzuwarten.

Nun ist eure Meinung gefragt: Nutzt ihr zu Hause oder bei der Arbeit bereits Glasfaser, oder plant einen Umstieg, sobald es verfügbar ist? Oder seid ihr mit dem bestehenden Internet zufrieden? Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar.

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