Megaupload - Vermögensbeschlagnahme laut Richter »null und nichtig«

Kim Schmitz alias Kim Dotcom könnte sein beschlagnahmtes Vermögen aufgrund eines Fehlers der Behörden zurückerhalten.

Die neuseeländischen Behörden hatten bei der Festnahme von Kim Dotcom, dem Gründer der Filesharing-Webseite Megaupload, auch sein Vermögen, seine Kraftfahrzeuge und andere Werte beschlagnahmt. Die Richterin Judith Potter hat die dieser Beschlagnahme zugrundeliegende Anweisung nun als »null und nichtig« und »ohne rechtliche Folgen« erklärt.

Der Antrag auf die Beschlagnahme sei fehlerhaft gewesen und habe Dotcom keine Chance gelassen, sich zu verteidigen. Zwar hatten die Behörden den Fehler nachträglich bemerkt und nach der Beschlagnahme einen korrekten Antrag mit den dann bereits sichergestellten Werten eingereicht, ob dies jedoch rechtlich zulässig ist, muss die Richterin nun noch entscheiden.

Durch die Beschlagnahme hatte Dotcom zunächst keine finanziellen Mittel, um sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen. Möglich wäre daher, dass Dotcom laut dem New Zealand Herald seine Vermögenswerte nun zurückerhält, wie seine Anwälte fordern, während die Behörden der Ansicht sind, der Fehler spiele aufgrund des nachträglichen korrekten Antrags keine Rolle. Bereits bei der Freilassung von Dotcom auf Kaution hatten die neuseeländischen Behörden einen Rückschlag erlitten.

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