Seit Dezember 2023 läuft zwischen dem US-Bundesstaat New Mexico und Facebook-Betreiber Meta ein Verfahren, das durch eine verdeckte Ermittlung angestoßen wurde. Fahnder der Justizbehörde legten Konten an, die sich als minderjährig ausgaben, und wurden nach Behördenangaben umgehend sexuell angeschrieben.
Am 6. August 2026 hat der zuständige Richter Bryan Biedscheid am First Judicial District Court in Santa Fe das Schlussurteil gefällt: Meta muss 567 Millionen US-Dollar zahlen. Hierbei handelt es sich um keine Geldstrafe im klassischen Sinne, sondern um einen sogenannten »Abatement Fund« – gemeint ist ein Fonds für Folgeschäden.
Zivilstrafen über 375 Millionen US-Dollar hatte eine Jury bereits im vergangenen März verhängt.
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Öffentliche Beeinträchtigung: Vergleich mit Abgasen
In dieser zweiten Phase ging es um den Vorwurf der »public nuisance« – also eine Beeinträchtigung, die über einzelne Geschädigte hinausgeht und die Allgemeinheit trifft. Im US-Recht greift diese Formulierung klassischerweise bei Umweltschäden.
Genau dieses Sinnbild bemüht Biedscheid in der Urteilsbegründung: Plattformen wie Facebook, Instagram und Co. seien eine Fabrik, alle Inhalte inklusive Werbung wiederum deren Produkte – und psychische Schäden sowie sexuelle Ausbeutung von Kindern die »Abgase«, die hier ausgestoßen werden.
Weiterhin hält der Richter fest, dass New Mexico in einer Krise im Kontext der psychischen Gesundheit Jugendlicher stecke. Metas Dienste seien hierfür eine wesentliche Mitursache.
Fonds für fünf Jahre – und Änderungen für minderjährige Konten
Der erwähnte Fonds ist auf fünf Jahre ausgelegt. Rund drei Viertel der Summe sind für die Behandlung psychischer Erkrankungen vorgesehen, während der Rest für Präventionsmaßnahmen, Früherkennungen sowie die Vermittlung von Hilfsangeboten und die Auswertungen dieser Komponenten gedacht ist.
Meta wird dazu verpflichtet, halbjährlich zu berichten, wie weit die Umsetzung dieser Maßnahmen vorangeschritten ist.
Neben dem Geld verlangt das Gericht zudem weitere Umbauten an Facebook und Instagram. WhatsApp bleibt an dieser Stelle außen vor, weil das Gericht dort keinen Beitrag zur Beeinträchtigung sah. Folgende Maßnahmen solle Meta laut der Justizbehörde umsetzen:
- Die Konten für minderjährige Nutzer müssen künftig standardmäßig auf privat stehen, dürfen nur bei exakter Suche nach dem Nutzernamen auftauchen und dürfen generell nicht mehr vorgeschlagen werden – ändern lässt sich das nur mit Einwilligung der Eltern oder einem Altersnachweis.
- Push-Benachrichtigungen sollen zwischen 22 und 7 Uhr pausieren; im laufenden Schuljahr gelte das zusätzlich werktags von 8 bis 15 Uhr. Die Nutzungszeit soll indes über beide Apps hinweg auf 90 Stunden pro Monat gedeckelt sein.
Hinzu kommt: Like-Zahlen verschwinden bei Minderjährigen, und nicht verbundene Erwachsene können sie nicht mehr anschreiben. Beim Empfehlungsalgorithmus zog Biedscheid indes die Grenze: Endlos-Feeds und Autoplay-Funktionen seien Sache von Gesetzgeber und Exekutive.
Meta kündigt Berufung an
Attorney General Raúl Torrez spricht von einem Sieg für jedes Elternteil, das sich je um sein Kind gesorgt hat.
Meta-Sprecher Andy Stone kündigte dagegen nach dem Urteil Berufung an. In einem Beitrag auf X erklärte er, das Unternehmen widerspreche dem Urteil und habe die Schwierigkeiten beim Aufspüren schädlicher Inhalte offen benannt – gegen Behauptungen, die »die Fakten falsch darstellen«, werde man sich weiter wehren.
Ob die Auflagen je greifen, entscheidet damit die nächste Instanz.



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