Microsoft ist in den USA im Jahr 2013 einem Durchsuchungsbeschluss eines Bezirksgerichts in New York nur teilweise nachgekommen und hatte den Behörden nur die E-Mails zur Verfügung gestellt, die auf US-Servern gespeichert waren. Die restlichen Nachrichten verweigerte Microsoft mit dem Hinweis, dass diese Daten auf Servern in Irland gespeichert sind. Doch das Gericht verurteilte Microsoft im Mai 2014 dazu, auch diese E-Mails herauszugeben.
Dagegen geht Microsoft in einem Berufungsverfahren vor und weist darauf hin, dass es für die Herausgabe von Daten aus anderen Ländern die Möglichkeit gibt, diese über ein Rechtshilfeersuchen an die dortigen Behörden zu erhalten. Microsoft führt auch zwei hypothetische Beispiele auf, die verdeutlichen sollen, was die US-Behörden in diesem Fall versuchen. Es sei so, als würde die deutsche Polizei in Frankfurt bei Ermittlungen gegen die Deutsche Bank die Herausgabe von Dokumenten eines US-Journalisten fordern, die in einem Safe einer US-Filiale der Bank liegen. Microsoft-Anwalt Joshua Rosenkranz erklärte: »Wenn wir das mit ihnen machen können, dann können sie es mit uns machen« und nannte als zweites Beispiel: »Wir würden durchdrehen, wenn China das mit uns täte.«
Doch die US-Regierung sieht die Lage anders und geht davon aus, dass ein US-Unternehmen wie Microsoft nur den Gesetzen der USA unterliegt und daher nicht wichtig sei, wo die Daten physisch gespeichert seien. Staaten hätten das Recht, dort ansässige Firmen zur Herausgabe von Daten zu zwingen. Der Fall wird international stark beachtet und könnte für die Vertrauenswürdigkeit von US-Firmen außerhalb der USA große Konsequenzen haben. Microsoft wird daher auch von vielen US-Unternehmen wie Cisco, Ebay oder Hewlett-Packard, Bürgerrechtsorganisationen in den USA und sogar der Regierung von Irland unterstützt.
Quelle: Heise
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