5G-Frequenzen - Vergaberegeln beschlossen, Sorge vor »Mobilfunkflickenteppich«

Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile offiziell die Vergaberegelungen für die Auktion der 5G-Frequenzen bekannt gegeben. Der Beirat der BNetzAg hat sich mit den Bedingungen einverstanden erklärt.

Die Vergaberegeln für die Auktion der 5G-Frequenzen stehen offiziell fest. (Bildquelle: pxhere.com / CC0 Public Domain) Die Vergaberegeln für die Auktion der 5G-Frequenzen stehen offiziell fest. (Bildquelle: pxhere.com / CC0 Public Domain)

Die Bundesnetzagentur (BNetzAg) hat nach der Benehmensbekundung des Beirats die offiziellen Auktionsregeln für die Vergabe der 5G-Frequenzen Anfang 2019 veröffentlicht. In einer Pressemitteilung erklärte Jochen Homann, Präsident der BNetzAg, die Vergabe der Frequenzen schaffe »Planungs- und Investitionssicherheit« und trage »zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei«.

Laut Golem stellte Joachim Pfeiffer, Vorsitzender des Beirats der BNetzAg, fest, dass »der Plan sowohl von der Quantität als auch von der Qualität her ein wichtiger Sprung nach vorne« sei - obwohl die BNetzAg nicht alle Vorschläge des Beirats umgesetzt habe. Dem Handelsblatt zufolge fordert der Beirat zugleich allerdings harte Auflagen und Kontrollen für die Unternehmen - Strafen gegen Verstöße sollten umsatzabhängig festgelegt werden.

Kritik an Auktionsregeln von mehreren Seiten

Kritik an den Vergabevorgaben gibt es unter anderem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In einer Pressemitteilung äußerte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange, man sehe »weiterhin die Gefahr, dass in den Bereichen der verpflichtenden Versorgungsauflagen ein Mobilfunkflickenteppich entsteht«. Dementsprechend müsse man gesetzliche Grundlagen für Maßnahmen der BNetzAg schaffen, falls eine Einigung der Netzbetreiber auf freiwillige Kooperation fehlschlage.

Missstimmung lässt sich auch von Seiten der Telefónica vernehmen. Deren Chef Markus Haas wies daraufhin, dass die »die aktuell beschlossenen Vergabebedingungen sowie die politisch beabsichtigte gesetzliche Vorgabe eines Betreiber-Roamings den gültigen rechtlichen Rahmen« sprengten und langfristig einen schnellen weiteren Netzausbau hemmten.

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