Durch explodierende Heizkosten ist der Gedanke natürlich verlockend, die Heizung auszuschalten und den Winter im dicken Mantel in der Wohnung zu verbringen.
Doch was sich vielleicht wie ein Spartrick anfühlt, kann für euch als Mieter richtig teuer werden. Wir haben recherchiert und beantworten ein paar wichtige Fragen dazu.
Ist der Mieter rechtlich verpflichtet zu heizen?
Auf diese Frage hat die Mietrechtsexpertin Dr. Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund eine klare Antwort:
Nein, es gibt keine Heizpflicht für Mieter. Allerdings muss der Vermieter die Möglichkeit zum Heizen bereitstellen.
Laut Dr. Hartmann haben Vermieter im Gegensatz zum Mieter aber sehr wohl die Pflicht, eine Möglichkeit zum Heizen bereitzustellen. Während der sogenannten Heizperiode muss der Mieter in der Lage sein, diese zu nutzen. Bei der Heizperiode handelt es sich in der Regel um den Zeitraum zwischen dem 01.10.2023 bis zum 30.04.2024.
In dieser Zeit muss der Vermieter sicherstellen, dass die Wohnung tagsüber mindestens auf 20 Grad beheizbar ist und nachts auf 18 Grad.
Doch was passiert, wenn ihr nicht heizt?
Falls ihr euch jetzt denkt: Super, keine Heizkosten. Dafür friere ich gerne ein bisschen
– Vorsicht! Auch wenn ihr gesetzlich nicht zum Heizen verpflichtet seid, haftet ihr für alle Schäden. Doch das ist nicht alles. Wir haben 5 Heiz-Fragen gestellt und 5 Antworten für euch.
1) Was passiert, wenn der Mieter nicht heizt und dadurch Schäden entstehen?
Sollte festgestellt werden, dass durch eure fehlende Beheizung in der Mietwohnung Schäden entstanden sind wie Schimmelbildung oder ein Rohrbruch (vereiste Leitungen), müsst ihr dafür haften.
Eine Wasserschadensanierung kostet durchschnittlich 3000 bis 8000 Euro, was die Energierechnung bei weitem übersteigen sollte. Dazu kommen im Rechtsfall unter anderem die Gutachter- und Anwaltskosten hinzu.
Schimmel schädigt auf Dauer die Gesundheit und muss ebenfalls aufwändig saniert werden. Falls ihr euch nicht sicher sein solltet, welche Temperatur eure Wohnung nicht unterschreiten sollte, könnt ihr euch an die Empfehlung des Umweltbundesamt halten. Das schreibt nämlich folgendes:
Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv.
2) Gibt es einen Heizungsleitfaden, an den sich Mieter halten können?
Rechtlich gesehen gibt es keine Vorgaben, an die man sich halten könnte, um auf der sicheren Seite
zu sein. Allerdings gibt es Empfehlungen – wie auch vom deutschen Mieterbund unter diesem Link.
Tipps von uns: Wir haben ebenfalls zwei kleine Tipps für euch, wie ihr mehr heizt und weniger zahlt. Wie ihr das macht, erfahrt ihr in diesem Artikel.
3) Kann euch euer Vermieter eine Mindestgradzahl im Mietvertrag vorschreiben?
Diese Frage beantwortet Dr. Jutta Hartmann ebenfalls mit einem klaren Nein.
Solche Klauseln sind im Mietvertrag rechtlich unwirksam.
Auch mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtlich bindend. Ihr seid also auch in diesem Fall selbst für euch und eure Heizungstemperatur verantwortlich – wie auch für alle daraus resultierenden Schäden. Der Vermieter kann euch höchstens eine Infobroschüre bereitstellen, wie ihr am besten heizen solltet.
4) Wird es irgendwann eine Heizpflicht mit fester Temperaturzahl geben?
Eine Änderung oder ein neues Gesetz sind laut Dr. Hartmann derzeit nicht im Gespräch und wird es vermutlich auch in kommender Zeit nicht sein. Laut ihr sollte es auch so bleiben. Denn jeder Mieter sollte für sich selbst entscheiden dürfen, ab wann ihm warm genug ist – insofern das Mietobjekt dadurch nicht beschädigt wird.
5) Was passiert, wenn euch der Vermieter keine Heizmöglichkeit bereitstellt?
Sollte der Vermieter versäumen, Heizungsmöglichkeiten bereitzustellen, haftet er selbst für die entstehenden Schäden an der Wohnung sowie die gesundheitliche Folgeschäden beim Mieter. Außerdem hat der Mieter ein Anrecht auf Mietminderung, wobei die Prozentzahl je nach Ort variieren kann.
Übrigens: Eine Warmwasserpflicht gilt das ganze Jahr. Sollte euch der Zugang zu warmen Wasser über längere Zeit verwehrt bleiben, hat dies ebenfalls eine Mietminderung zur Folge.
Habt ihr bei den Heizungskosten auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, einfach abzudrehen - oder tut ihr das sogar? Wart ihr euch diesem Risiko bewusst? Hättet ihr gewusst, dass es aus rechtlicher Sicht keine Heizpflicht gibt, aber ihr im Zweifelsfall für sämtliche Schäden haftet? Schreibt uns eure Gedanken gerne in die Kommentare.
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