Netflix, Amazon Prime Video & Co. - EU-Richtlinie für 30 Prozent regionale Inhalte tritt in Kraft

Die EU hat die neue Richtlinie verabschiedet, derzufolge Streaming-Dienste wie Netflix künftig 30 Prozent regionale Inhalte anbieten müssen. Außerdem soll es strengere Jugendschutz-Regeln geben.

Netflix muss ab 2020 mindestens 30 Prozent regionale Inhalte in der EU bieten. Netflix muss ab 2020 mindestens 30 Prozent regionale Inhalte in der EU bieten.

Jetzt ist es beschlossene Sache: Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome müssen in der EU künftig mindestens 30 Prozent regionale, also europäische Inhalte anbieten. Das haben die EU-Staaten im Rahmen einer neuen Richtlinie festgelegt (via Heise). Im Oktober hatte das EU-Parlament den entsprechenden Vorgaben bereits zugestimmt. Die Regelung tritt damit ab sofort in Kraft und muss innerhalb der kommenden 21 Monate von den einzelnen EU-Ländern in nationalen Gesetzen umgesetzt werden.

Die EU will mit der Novelle der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste für eine höhere kulturelle Vielfalt und eine stärkere Förderung regionaler Inhalte sorgen. Netflix selbst äußerte sich im Vorfeld kritisch gegenüber der Quotenvorgabe und äußerte Befürchtungen vor Qualitätsverlusten und einer Verschlechterung der Nutzererfahrung. Trotzdem rechnet Netflix damit, die Quote problemlos erfüllen zu können.

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Mehr Jugendschutz

Neben der Quote für regionale Inhalte sieht die neue Richtlinie außerdem strengere Jugendschutzregeln vor: Ursprünglich galten die entsprechenden Vorgaben in der Richtlinie nur für Rundfunkanstalten, werden jetzt aber auch auf Online-Streaming-Dienste ausgeweitet. Anbieter müssen künftig auf die Meldungen anstößiger Inhalte zügig reagieren und leicht nutzbare Meldemechanismen zur Verfügung stellen.

Der Jugendschutz betrifft zudem auch Werbeinhalte und Datenschutz: Demzufolge sollen Anbieter Kinder und Jugendliche vor potenziell unangemessenen Werbeanzeigen schützen. Außerdem ist es den Plattformen untersagt, Profile von Kindern mit deren Daten anzulegen und ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen. Wie das in der Praxis aussehen soll, lässt die Richtlinie allerdings offen.

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