Neue Paketregel: Temu, Aliexpress und Co. werden in zwei Wochen teurer

Ab 1. Juli 2026 erhebt die EU eine Pauschalgebühr von 3 Euro pro Warenart auf Sendungen unter 150 Euro – insbesondere Pakete von Temu, Shein und Aliexpress werden ins Visier genommen.

Ab 1. Juli 2026 fallen 3 Euro pro Warenart auf Billig–Pakete aus Nicht–EU–Ländern an – etwa bei Bestellungen über Temu und Shein. (© Ascannio via Adobe Stock) Ab 1. Juli 2026 fallen 3 Euro pro Warenart auf Billig–Pakete aus Nicht–EU–Ländern an – etwa bei Bestellungen über Temu und Shein. (© Ascannio via Adobe Stock)

Wer regelmäßig bei Temu, Shein oder Aliexpress bestellt, sollte sich die kommenden zwei Wochen vormerken: Ab dem 1. Juli 2026 wird der Einkauf bei Händlern außerhalb der EU spürbar teurer.

Der Grund ist eine neue Zollgebühr, die der Rat der Europäischen Union im vergangenen Februar verabschiedete: Wer Waren im Wert von weniger als 150 Euro bestellt, zahlt künftig pauschal 3 Euro – und zwar pro Warenkategorie, nicht pro Paket. Dieser Betrag fällt zusätzlich zur ohnehin fällige Einfuhrumsatzsteuer drauf.

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3 Euro pro Warenart: So setzt sich der neue Aufschlag zusammen

Für teurere Bestellungen fällt das vermutlich kaum ins Gewicht. Bei kleineren Bestellungen – der Verbraucherschutz Berlin nennt etwa eine Handyhülle als Beispiel – kann sich der Endpreis schnell vervielfachen. Eine Bestellung im Wert von 7 Euro könne demnach so am Ende knapp 20 Euro kosten.

  • Die Pauschale bemisst sich an der tariflichen Warengruppe, also der zollrechtlichen Kategorie, der ein Artikel zugeordnet wird.
  • Stecken mehrere verschiedene Warenarten in einem Paket, fällt sie mehrfach an – je Kategorie einmal, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

Hinzu kommt: Manche Paketdienste schlagen noch eine eigene Pauschale für die Zollanmeldung drauf – immer dann, wenn der Versender diesen Schritt nicht bereits übernommen hat. Gerade bei niedrigpreisiger Ware rückt der Gesamtpreis damit schnell in eine Höhe, in der sich der Kauf im Nicht-EU-Ausland nicht mehr rechnet.

Warum die EU die Zollfreigrenze kippt

Hintergrund ist die Abschaffung der sogenannten De–minimis–Regel – dabei handelt es sich um die bisherige Freigrenze, nach der Sendungen unter 150 Euro vom Zoll befreit waren. Lediglich die Einfuhrumsatzsteuer fiel seit 2021 an.

Mit der Reform will die EU die Paketflut aus China eindämmen, die das Zollsystem zunehmend überfordert. Betroffen sind vor allem die Plattform–Riesen Shein und Temu, über die täglich Millionen Kleinsendungen nach Europa rollen.


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Im November folgt die nächste Gebühr

Mit der 3–Euro–Pauschale ist das Thema indes nicht komplett abgehakt. Ab dem 1. November 2026 soll eine weitere Gebühr für Sendungen unter 150 Euro greifen, deren Höhe die EU–Kommission allerdings noch festlegen muss.

Beide Maßnahmen gelten als Übergangslösung. Sie greifen so lange bis alle Sendungen in den Mitgliedsstaaten kontrolliert werden können. Voraussichtlich ab 2028 sollen dann grundsätzlich alle Pakete vom ersten Euro an zollpflichtig werden.

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