Wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Wolfgang Bosbach, gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitungerklärte, gibt es bereits einen Entwurf der Bundes-Justizministerin Zypries (SPD), der den Einsatz der Onlinedurchsuchung nicht nur zur Bekämpfung von Terrorismus, sondern auch in Strafverfahren ermöglichen soll. Bisher ist dies auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nur zur Abwehr schwerster Gefahren erlaubt. Gleichzeitig sehe die Änderung der Strafprozessordnung vor, dass auch die sogenannte "Quellen-TKÜ" eingesetzt werden könne. Damit soll auf dem zu überwachenden Computer eine Software installiert werden, die jede Kommunikation bereits vor einer eventuellen Verschlüsselung mitschneiden kann.
Die FDP kritisiert das Gesetz als Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte. Während es die Koalition angeblich aus Zeitmangel nicht schaffe, ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz vorzulegen, werde ein derartiger Eingriff in wenigen Wochen realisiert. Zusätzlich wurde bekannt, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND die Software für die Onlinedurchsuchung bereits in Staaten wie Afghanistan und im Kongo eingesetzt hat. In 90 Fällen wurden laut dem BND-Vizechef Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven Institutionen, Behörden und Firmen in souveränen Staaten attackiert sowie mindestens 2.500 E-Mail-Konten angegriffen.
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