Update, 12.09.2018: Trotz heftiger Kritik am Entwurf haben die Abgeordneten des EU-Parlaments für die Reform des Urheberrechts gestimmt. 438 Abgeordneten befürworteten die Regelungen, 226 stimmten dagegen, 39 enthielten sich.
Der Entwurf, den die Abgeordneten jetzt verabschiedet haben, sieht ein dediziertes Leistungsschutzrecht vor. Demzufolge dürfen Newsportale künftig Ausschnitte von Pressetexten nicht ohne Erlaubnis des Verlags wieder veröffentlichen.
Die umstrittenen Upload-Filter kommen in dem Entwurf zwar nicht zur Sprache. Laut Tagesschau.de sollen Plattformen wie Youtube aber trotzdem für urheberrechtlich geschützte und von den eigenen Nutzern hochgeladene Materialien haftbar gemacht werden. Kritiker befürchten deshalb die Einführung von Upload-Filtern - auch ohne eine entsprechende Regelung im Gesetzestext.
Originalmeldung: Die erste Abstimmung ist gescheitert, jetzt beginnt Runde Zwei: Heute Nachmittag, am 12. September 2018 laut Tagesordnung zwischen 12.30 Uhr und 14.30 Uhr stimmt das EU-Parlament erneut über den Entwurf zur EU-Urheberrechtsreform ab - inklusive der Änderungsvorschläge, die insbesondere die umstrittenen Artikel 11 und 13 zu Leistungsschutzrecht und Upload-Filtern beinhalten.
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Wikimedia Deutschland nimmt das zum Anlass, um Nutzer von Wikipedia per Warnhinweis auf die Folgen der Einführung von Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht aufmerksam zu machen. Wie ComputerBase berichtet, erneuert Wikimedia Deutschland in einem Blogbeitrag die Kritik an der Reform und befürchtet »tiefe Eingriffe für die Funktionsweise des Internets«.
Wikimedia verweist in diesem Zusammenhang vor allem auf die »weitreichenden Folgen für die Meinungsfreiheit, die sich oft genug auch über für [Uploadfilter] schwererkennbare Werkzitate und Parodien wie Memes ausdrückt«. Außerdem sieht der Verein das Leistungsschutzrecht als ungerechtfertigt an, da die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung bei der Anzeige »kleinster Abschnitte aus Presse-Erzeugnissen« von Freiwilligenprojekten wie Wikipedia nicht geleistet werden könnte.
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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bezeichneten ihrerseits laut Heise die von Wikimedia Deutschland geäußerte Kritik an der Reform als falsch. Wikipedia sei von den Vorschriften der Plattformverantwortlichkeit ausgenommen. Das räumt Wikimedia Deutschland in benanntem Blogbeitrag selbst auch ein, verweist jedoch darauf, dass unklar sei, ob diese Ausnahme auch für Wikimedia Commons gelte.
Wie sich die Abgeordneten des EU-Parlaments heute entscheiden werden, ist derweil völlig offen. Laut Spiegel Online müssen sie über insgesamt 252 Änderungsanträge zum ursprünglichen Reformentwurf der EU-Kommission entscheiden. Diese Antrage beinhalten sowohl die vollständige Streichung von Artikel 11 und 13 als auch diverse inhaltliche Anpassungen sowie weitere Änderungen am Entwurf.
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Denkbar sind derzeit verschiedene Abstimmungsergebnisse: Erstens könnte der im Juli bei der ersten Abstimmung abgelehnte Entwurf doch noch ohne Änderungen angenommen werden. Zweitens könnten einzelne Änderungsanträge angenommen werden - welche das im Detail sind, ist jedoch völlig offen. Drittens - und das gilt als die unwahrscheinlichste Variante - könnte der Entwurf komplett abgelehnt werden, wodurch die Reform zunächst vertagt beziehungsweise an den Rechtsausschuss zurückverwiesen wird.
Das Ergebnis dürfte heute im Laufe des Nachmittags bekannt werden. Sobald wir die entsprechende Information bekommen haben, werden wir diesen Artikel updaten.
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