Jeder Haushalt in Deutschland soll mit einer Internet-Geschwindigkeit versorgt werden, die mindestens derjenigen der aktuell mehrheitlich genutzten Bandbreite entspricht. Das fordert die Bundestagsfraktion der Partei Bündnis90/Die Grünen laut Golem erneut in einem Antragsentwurf.
Um das zu erreichen und einen zügigen Breitbandausbau zu gewährleisten, wollen die Grünen die Kosten für den Ausbau auf die Telekommunikationsunternehmen »nach ihren jeweiligen Marktanteilen« umlegen. Bei nicht Erreichen der zugesicherten Bandbreite sollen die Unternehmen sanktioniert werden laut Golem.
Die Partei monierte dabei insbesondere den geringen Anteil von 2,3 Prozent an Glasfaseranschlüssen bei der Breitbandanbindung sowie die stark verbesserungswürdige Versorgung im Mobilfunksegment - sowohl mit Blick auf gänzlich unversorgte Gebiete in Deutschland als auch Regionen, in denen nur ein Anbieter Netzabdeckung biete, kostenloses Roaming für Kunden anderer Netze (im Gegensatz zum europäischen Ausland) im Inland aber nicht verpflichtend sei.
Dabei bezogen sich die Grünen unter anderem auf Ergebnisse einer Studie der OECD von Ende 2017, der zufolge Deutschland in Sachen Breitbandversorgung (Stand Dezember 2017) zwischen Griechenland und Kolumbien am Ende der Skala rangierte.
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Gigabit-Geschwindigkeit notwendig
Margit Stumpp, Expertin für digitale Infrastruktur bei den Grünen, erklärte, es würden vor allem Gigabitgeschwindigkeiten benötigt. Der vorgeschlagene Universaldienst mit Rechtsanspruch für alle würde schnelle Ausbauarbeiten in unterversorgten Gebieten zeitnah, ohne das Warten auf langwierige Fördermaßnahmen, bringen. »Die zugesicherte Bandbreite steigt über die Jahre im Zuge der tatsächlichen Nutzung mit an«, so Margit Stumpp.
Um einen zügigen Ausbau zu garantieren, solle der Bund außerdem seine Telekom-Aktien veräußern und mit den erwarteten 10 Milliarden Euro eine »Breitbandgesellschaft gründen, die nicht nur regional, sondern übergeordnet planen kann und Leerrohrinfrastrukturen an Betreiber verpachten soll. So bleibt der Bund Eigentümer der Infrastruktur und stellt sie den Betreibern als diskriminierungsfreie Vorleistung zur Verfügung«.
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