Sony muss jetzt vor Gericht beweisen, dass ihr digitale Spiele nach dem Bestellen nicht besitzt

Sony hat auf eine Klage gegen die Lizenzbestimmungen digitaler Spiele reagiert – und argumentiert, »vernünftige« Käufer digitaler PS5-Spiele würden ohnehin nie glauben, sie wären Eigentümer.

Sony sieht seine Hinweise zur Lizenzierung digitaler Spiele im PlayStation Store als ausreichend an. (© EA Sports Sony) Sony sieht seine Hinweise zur Lizenzierung digitaler Spiele im PlayStation Store als ausreichend an. (© EA Sports / Sony)

Seit Anfang 2025 verpflichtet das US-kalifornische Gesetz AB 2426 Online-Shops dazu, unmissverständlich klarzumachen, wenn ein »Kauf« in Wahrheit nur eine zeitlich begrenzte Lizenz beinhaltet. Das betrifft auch und insbesondere digital erworbene Videospiele.

Vier PlayStation-Spieler nahmen dieses Gesetz im vergangenen Juni zum Anlass, Sony zu verklagen – denn ihrer Ansicht nach verschleiere der Checkout-Bildschirm, dass Käufer eine solche Lizenz beinhalten. Der Konsolenhersteller selbst hat inzwischen mit einer Gegendarstellung geantwortet.

Video starten 1:03:29 PlayStation und Xbox werden nie wieder dasselbe sein

Für die Klageseite ist der Bildschirm nicht klar genug

Im Kern ging es den Klägern Andrew Garcia, Edward Heycock, Jason Mendoza und John Salinas vor dem US-Bezirksgericht Kalifornierns darum, dass Käufer beim Klick auf den »Bestellen und Bezahlen«-Button nicht hinreichend darauf aufmerksam gemacht werden, dass man keine echte Ware, sondern nur ein widerrufliches Nutzungsrecht erhält.

Der Checkout-Bildschirm zeigt über diesem Button zwar einen Lizenzhinweis, dieser sei aber viel zu unauffällig – zumal in den USA kein Häkchen angekreuzt werden muss, um zu bestätigen, dass man alles verstanden habe, wie die Klageschrift weiter ausführt. Hierzulande muss immerhin das erfolgen, wenn auch die Lizenzhinweise erst bei Klick auf Mehr Anzeigen angedeutet werden:

In Deutschland gibt es immerhin noch einen Hinweis, dass der Kauf nicht mehr stornierbar ist. In Deutschland gibt es immerhin noch einen Hinweis, dass der Kauf nicht mehr stornierbar ist.

Sonys Argument: Ihr seid alle vernünftig

Wie GameFile berichtet, argumentiert Sony vor Gericht, dass die gestellten Angaben ausreichen, weil »vernünftige Verbraucher nicht getäuscht« würden.

Als Beleg verweist der Konzern auf die verlinkten Nutzungsbedingungen und die Software-Lizenzvereinbarung, die festhalten, dass Software lizenziert statt verkauft wird – das geschieht allerdings erst mehrere hundert Wörter tief im jeweiligen Dokument.

Obendrein stellt der PlayStation-Hersteller hier die Grundsatzfrage: Wer ein digitales Spiel kauft, verstehe und wisse selbst, dass echtes Eigentum bei einem digitalen Produkt eben nicht möglich sei; schließlich könnten sonst beliebig viele Personen dieselbe Kopie besitzen.

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AB 2426 schnell erklärt

Das AB 2426-Gesetz lässt in diesem Kontext zwei Wege offen, wie ein Unternehmen konform bleibt: Entweder gibt es eine ausdrückliche Bestätigung bei jeder einzelnen Transaktion – etwa wie im oberen Screenshot aus dem deutschen PS Store –, oder es wird in einfacher Sprache erklärt, dass Kunden hier nur eine Lizenz erwerben.

Die Klage selbst kommt gerät indes zu einem pikanten Zeitpunkt an die Öffentlichkeit: Sony erklärt jüngst, dass man die Produktion physischer Disks einstellen wird und ausschließlich auf digitale Inhalte setzt.

Die Frage, was ein Kauf im PlayStation Store tatsächlich bedeutet, wird damit in Zukunft nur noch mehr Spiele betreffen.

Bis die geklärt ist, dürfte es aber noch eine Weile dauern: Für den Moment gilt es, auf die gerichtliche Bewertung der Argumente zu warten – und für die Kläger darum, eine Jury-Verhandlung über potenzielle Entschädigungen anzustoßen, sollte man Recht bekommen.


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