Stromanbieter wechseln in nur 24 Stunden: Das müsst ihr ab nächster Woche beachten

Wenn ihr zukünftig den Stromanbieter wechseln möchtet, müsst ihr ab dem 6. Juni neue Regeln beachten.

Es kommen einige Änderungen auf euch zu. (Vejaa - stock.adobe.com) Es kommen einige Änderungen auf euch zu. (Vejaa - stock.adobe.com)

In der Regel gestaltet sich der Wechsel des Stromanbieters in Deutschland unkompliziert. Neben Umzug ist auch der Wechsel zu einem Anbieter mit besseren Konditionen eine populäre Option, Stromkosten zu sparen.

Das ist passiert: Ab dem 6. Juni treten neue EU-Regeln in Kraft, die den Anbieterwechsel verändern, das berichtet der MDR. Wir stellen sie euch im Folgenden vor.

Wechsel innerhalb von 24 Stunden

Bisher konnte es Wochen dauern, bis der Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen erfolgte. Mit der neuen Regelung wird der Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Allerdings gelten Kündigungsfristen weiterhin, ihr könnt also nicht vor Ende der Vertragslaufzeit wechseln.

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Für euch bedeutet die neue Regelung, dass ihr schneller Strom über den neuen Anbieter bezieht, da die Freischaltung in der Regel schneller erfolgt.

Laut der Verbraucherzentrale Thüringen könnte sie „mehr Dynamik in den Markt bringen“ und den „Wettbewerb ankurbeln“.

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wird benötigt

Die Marktlokations-Identifikationsnummer gibt es bereits seit 2018. Sie kennzeichnet eine bestimmte Verbrauchsstelle und ändert sich nicht, auch nicht, wenn ein neuer Zähler eingebaut wird oder sich die Zählernummer ändert.

Künftig wird diese Nummer für den Anbieterwechsel benötigt. Ihr findet sie auf euren Stromrechnungen, könnte sie aber auch über den Netzbetreiber erfahren.

Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, die Nummer niemals herauszugeben, da mit ihr Verträge abgeschlossen werden können.

Die rückwirkende Anmeldung entfällt

Bisher galt die Regel, dass ihr auch wenige Wochen nach einem Umzug noch einen Stromanbieterwechsel zum Tag des Einzugs durchführen konntet. Diese Regelung entfällt ab dem 6. Juni.

Bedeutet: Da die rückwirkende Anmeldung ausgeschlossen ist, springt der Grundversorger automatisch ab dem ersten Tag ein. Dies kann zu deutlich höheren Kosten führen.

Um Ärger mit dem Vormieter zu vermeiden

Sollte der Vormieter den Stromvertrag nicht rechtzeitig kündigen, kann es unter Umständen Probleme geben, da der Vertrag dann über denselben Zähler weiterläuft.

Für den Nachmieter kann dies zur Kostenfalle werden. Die Verbraucherzentrale rät daher, den Stromanbieter frühzeitig zu informieren und einen eigenen Vertrag abzuschließen.

Zudem rät sie abzuklären, ob der Vormieter den Vertrag mit dem Datum des Auszugs gekündigt hat.

Nun ist eure Meinung gefragt. Was haltet ihr von den Regelungen? Habt ihr in letzter Zeit den Stromanbieter gewechselt? Schreibt uns dazu gerne einen Kommentar.

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