Euch nervt die Werbung bei Prime Video? Dann dürftet ihr euch jetzt über das Urteil des Landesgerichts München gegen Amazon freuen

Das Hinzufügen von Werbung bei Prime Video war laut einem Gerichtsurteil unzulässig.

Ein Gericht hat geurteilt, dass das Hinzufügen von Werbung von Prime Video unzulässig war. (Bild: Amazon) Ein Gericht hat geurteilt, dass das Hinzufügen von Werbung von Prime Video unzulässig war. (Bild: Amazon)

Seit Februar 2024 gibt es bei Prime Video teilweise Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien. Wer weiter ohne Werbung streamen will, muss 2,99 Euro extra zahlen. Das Landgericht München I hat jetzt geurteilt, dass dieses Vorgehen von Amazon rechtswidrig war.

Einseitige Vertragsänderung nicht erlaubt

Ein Dachverband von Verbraucherzentralen hatte die Klage gegen Amazon eingereicht. Der Vorwurf: Die E-Mail, die Amazon vor der Änderung an alle Nutzer verschickt hatte, sei als irreführend gewesen, da den Nutzern suggeriert worden wäre, Prime Video würde ihnen nur ein Streaming-Angebot mit Werbung schulden.

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Die Werbefreiheit sei aber tatsächlich einer der wichtigsten Gründe dafür, dass Leute überhaupt ein kostenpflichtiges Abo für Prime Video abgeschlossen haben. Amazon könne nicht einfach einseitig den Vertrag auf eine solche Weise abändern.

Das Landgericht München I hat sich dieser Argumentation angeschlossen. Amazon soll in Zukunft auf solche Schreiben verzichten und ein Berichtigungsschreiben an alle Nutzer versenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon kann die Entscheidung also noch anfechten.

Die Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil in Person von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dennoch einen wichtigen Schritt:

Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten.

Zudem wird das Urteil als »positives Signal« für eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon gewertet. Die Klage soll erreichen, dass die Geschädigten sogar einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Betroffene können sich kostenlos im Klageregister eintragen.

Laut Golem hat sich ein Sprecher von Amazon folgendermaßen dazu geäußert:

Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden [...] Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert.

Die endgültige Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Streaming-Landschaft in Deutschland nach sich ziehen. Amazon ist nämlich nicht der einzige Anbieter, der in den vergangenen Jahren Werbung zu einem zuvor werbefreien Abo hinzugefügt hat.

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