Wer im Netz seine Spuren verwischen will, verlässt sich oft auf ein VPN, doch genau dieser digitale Schutzschild soll nun per Gesetz ausgehebelt werden – zumindest in einem US-Bundesstaat.
Mit der in dieser Woche in Kraft tretenden »Senate Bill 73« macht der US-Bundesstaat Utah ab sofort Webseitenbetreiber voll haftbar, wenn Besucher ihre tatsächliche geografische Herkunft mittels virtueller privater Netzwerke verschleiern, um lokale Alterskontrollen zu umgehen.
Der Versuch, den Jugendschutz auf diesem Wege durchzusetzen, stößt auf massiven Widerstand: Branchenriesen wie NordVPN und Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) laufen Sturm gegen die Regelung.
Sie bezeichnen das Vorhaben als technisch wirklichkeitsfremd und warnen vor einer unlösbaren Haftungsfalle, die weitreichende Konsequenzen für die Privatsphäre im Internet haben könnte.
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Was ist eigentlich ein VPN?
Ein VPN (Virtual Private Network, zu Deutsch: Virtuelles Privates Netzwerk) schützt die Internetverbindung durch Verschlüsselung und die Nutzung einer zwischengeschalteten Station, über die der gesamte Datenverkehr läuft.
Besuchte Seiten oder Apps sehen bei Nutzung eines VPN nicht die IP-Adresse des eigenen Geräts, sondern eine des VPN-Betreibers. Dadurch bleibt unter anderem der eigene Standort verborgen und es können keine Schlüsse zu der Identität anhand der übermittelten Daten getroffen werden.
Darum geht es im Gesetz
Bei dem neuen Gesetz »Senate Bill 73« im US-Bundesstaat Utah geht es im Kern darum, den Jugendschutz im Internet strenger durchzusetzen, indem die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung von Alterskontrollen ins Visier genommen wird.
Konkret macht die Regelung Webseitenbetreiber rechtlich dafür haftbar, wenn Nutzer aus Utah ihre tatsächliche Herkunft mithilfe eines virtuellen privaten Netzwerks oder Proxys verschleiern, um auf Inhalte zuzugreifen, die für das Alter ungeeignet sind.
Das Gesetz legt fest, dass ein Besucher rechtlich als in Utah befindlich gilt, solange er sich physisch in dem Bundesstaat aufhält und verbietet es Plattformen zudem, Anleitungen zur Umgehung dieser digitalen Sperren via VPN bereitzustellen.
Massive Kritik an dem Gesetz
IT-Experten und Bürgerrechtler laufen gegen das Gesetz Sturm, da es an den technischen Realitäten des Internets vorbeigeht. Der VPN-Anbieter NordVPN bezeichnete den Vorstoß in einer Stellungnahme gegenüber TechRadar als »technisch nicht durchsetzbar«.
Der Hauptgrund: Betreiber von Webseiten können schlichtweg nicht zuverlässig erkennen, ob ein Besucher ein VPN nutzt oder von wo er sich in das Internet eingeloggt hat. Sie werden gesetzlich dazu verpflichtet, eine technische Hürde zu überwinden, für die die nötigen Werkzeuge fehlen.
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Die gemeinnützige Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) warnt in diesem Zusammenhang vor einer massiven juristischen Haftungsfalle für Betreiber von Webseiten. Um Strafen zu entgehen, könnten Webseiten aus Panik entweder anfangen, pauschal sämtliche bekannten VPN-Verbindungen zu blockieren oder eine globale Altersprüfung für alle Nutzer weltweit einzuführen.
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