Valve wehrt sich gegen Geoblocking-Strafe für Steam

Im April 2019 hatte die EU-Kommission mehrere Publisher beschuldigt, durch Geoblocking und unterschiedliche Preise in der EU gegen die Regeln des Binnenmarkts zu verstoßen.

Steam will keine Strafe wegen Geoblockings bezahlen. Steam will keine Strafe wegen Geoblockings bezahlen.

Laut Angaben der EU-Kommission verstoßen mehrere Publisher gegen die kartellrechtlichen Bestimmungen des Binnenmarktes, indem sie innerhalb der EU unterschiedliche Preise verlangen und gleichzeitig Geoblocking nutzen - damit sind günstigere Versionen aus einem EU-Land dann in anderen EU-Ländern (mit höheren Preisen) nicht spielbar.

Gleiche Preise in der EU vorgeschrieben

EU-Kommissarin Vestager hatte erklärt, dass Verbraucher nicht daran gehindert werden dürfen, in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten nach dem besten Angebot zu suchen. Das EU-Mitgliedsland, indem sich die Kunden aufhalten, dürfte dabei keine Rolle spielen.

Laut Reuters haben sich Bandai Namco, Focus Home, Koch Media, Capcom und ZeniMax mit der EU-Kommission auf einen Vergleich geeinigt, der auch die fällige Strafzahlung verringern dürfte.

Doch Valve hat sich dazu entschieden, gegen eine Strafe für seinen eigenen Dienst Steam vorzugehen. Valve will sich dafür hinter verschlossenen Türen mit der EU-Kommission und den nationalen Kartellbehörden treffen.

Welche Argumente Valve dann vorbringen wird, ist nicht bekannt. Allerdings hatte das Unternehmen schon im April 2019 erklärt, dass regionale Sperren bei Steam nur bei rund drei Prozent aller erhältlichen Titel zum Einsatz kämen und in Europa schon seit drei Jahren deaktiviert seien.

Valve verkauft die betroffenen Spiele-Keys nicht

Betroffen seien eigentlich nur Spiele-Keys, die außerhalb von Steam verkauft würden und da solche Aktivierungsschlüssel von Valve kostenlos bereitgestellt werden, verdiene Valve daran nichts.

Bisher gibt es keine Kommentare zu den Einigungen der anderen Publisher mit der EU-Kommission. Laut Capcom will man dazu erst Stellung beziehen, wenn eine offizielle Entscheidung bekanntgegeben wird.

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