Richard Lloyd, Direktor der britischen Verbraucherschutzgruppe »Which?«, führt nach eigener Aussage »den größten Kampf seines Lebens«. Wie die Webseite Betanews berichtet, hat Lloyd zusammen mit einer Reihe von iPhone-Nutzern, die einer Gruppe namens »Google You Owe Us« organisiert sind, den US-Konzern Google wegen des Verstoßes gegen geltende Datenschutzgesetzte verklagt.
Googles Verhalten als »Vertrauensbruch«
Die Verbraucherschützer erklärten in ihrer Klage, Google habe zwischen Juni 2011 und Februar 2012 bewusst Privatsphäre-Einstellungen auf iPhones verletzt und damit das Vertrauen der Nutzer missbraucht. In diesem Zusammenhang habe die Firma die von Verbrauchern getätigten Einstellungen im Safari-Browser millionenfach ignoriert und zu Werbezwecken Cookies platziert.
Trotz geringer Pro-Kopf-Kompensation: »Es geht ums Prinzip«
Loyd selbst ist sich bewusst, dass die Entschädigung für die einzelnen Verbraucher bei einem Erfolg der Klage pro Kopf voraussichtlich bei wenigen hundert Pfund liegen werde. Allerdings gehe es ihm weniger um finanzielle Kompensation, als darum, Google eine Lehre zu erteilen:
"Ich möchte, dass sich unsere Klage in der Welt herumspricht. Google schuldet allen Betroffenen Fairness, Vertrauen und Geld. Indem wir uns zusammentun, können wir Google zeigen, dass sie nicht einfach davon kommen, wenn sie unsere Daten ohne unser Einverständnis nehmen, und dass niemand, egal wie groß und mächtig er auch sein möge, über dem Gesetz steht. "
Mit diesen Wort spielte Lloyd auf eine Äußerung Googles aus dem Jahr 2013 an. Damals hatte die Federal Trade Comission Google in den USA zu einer Strafzahlung von 22,5 Millionen US-Dollar verurteilt, weil Google auch in den USA widerrechtlich die Cookie-Einstellungen von Safari-Nutzern umgangen hatte. In Reaktion auf eine ähnliche Klage in Großbritannien erklärte der Konzern 2013, für ein US-amerikanisches Unternehmen würden britische Datenschutzgesetze nicht gelten, eine Klage vor einem britischen Gericht sei also wirkungslos.
Diesmal wies Google die Ansprüche der britischen Verbraucher zwar nicht so brüsk zurück, zeigte sich aber trotzdem siegessicher: Ein Sprecher der Firma sagte, man gehe nicht davon aus, den Fall vor Gericht zu verlieren.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.