Vorratsdatenspeicherung - EU-Richtlinie laut Europäischem Gerichtshof ungültig (Update: vorerst kein neues Gesetz)

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie, anhand derer in vielen EU-Staaten die Vorratsdatenspeicherung eingeführt wurde, für ungültig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof hat die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt und starke Kritik daran geübt. Der Europäische Gerichtshof hat die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt und starke Kritik daran geübt.

Update: Wie der Spiegel meldet, wird die Bundesregierung wohl bis zur nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr vorlegen. Stattdessen wollen CDU, CSU und SPD auf eine neue EU-Richtlinie warten, die laut den Parteien aber wohl frühestens im Herbst 2016 oder Anfang 2017 zu erwarten sei. Damit wäre ein neues Gesetz in Deutschland bis zur Bundestagswahl 2017 nicht mehr umzusetzen.

Horst Seehofer, Parteivorsitzender der CSU, die bislang zu den stärksten Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung gehört, warnte sogar vor einem »Gesetzgebungssprint«, da sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof »solche Bedenken« bei der Vorratsdatenspeicherung haben. In den Parteien selbst gibt es ebenfalls Vorbehalte, da auch die Bürger wegen des NSA-Überwachungsskandels inzwischen sensibler auf staatliche Überwachung reagieren würden.

Update: Das Urteil des EuGH hat wie zu erwarten zu verschiedenen Reaktionen geführt. Während Bürgerrechtler, Datenschützer und Parteien wie FDP, Grüne und Piraten die Entscheidung erfreut begrüßten und das Ende der Planungen von Vorratsdatenspeicherungen forderten, halten Vertreter der CDU/CSU und der Strafverfolgungsbehörden an ihren Plänen fest. Der bayrische Innenminister Josef Hermann forderte im Deutschlandfunk beispielsweise trotz des Urteils die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für drei Monate, allerdings mit einem durch Richtervorbehalt geschützen Zugriff auf die Daten.

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Oilver Machow, sprach sogar davon, dass das EuGH-Urteil „endlich grünes Licht für eine verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung“ gäbe. Auch der Bund deutscher Kriminalbeamter sieht keine Änderungen, die sich für Deutschland aus dem Urteil ergäben und forderte umgehend ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, die nun „sofort“ eingeführt werden könnte. Es dürfte sich also trotz des Urteils kaum etwas an den Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung ändern.

Originalmeldung: Laut dem Europäischen Gerichtshof hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zwar das Ziel, schwere Kriminalität zu bekämpfen und damit die öffentliche Sicherheit zu schützen, habe dabei aber die Grenze zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit überschritten. Die Regelungen seien ein » Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt«, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Auch Metadaten ergeben laut dem Urteil »ein sehr präzises Bild des Privatlebens der Personen, deren Daten gespeichert wurden: von ihren Gewohnheiten im Alltag, wo sie sich dauerhaft oder vorübergehend aufhalten, wie sie sich jeden Tag bewegen, welchen Aktivitäten sie nachgehen, welche sozialen Beziehungen sie pflegen und in welcher sozialen Umgebung sie sich aufhalten«.

Außerdem kritisierte der Europäische Gerichtshof auch, dass die EU-Richtlinie keinen Richtervorbehalt und keine Speicherung der Daten innerhalb der EU vorgesehen habe sowie weder die Vernichtung der Daten nach der Speicherfrist noch Schutz gegen Missbrauch gewährleiste. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon im Jahr 2010 die Vorratsdatenspeicherung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar bezeichnet. Seitdem gab es in der Bundesregierung Streit darüber, wie und ob eine neue Regelung für die Speicherung von Vorratsdaten eingeführt werden sollte.

Die aktuell regierende Große Koaltion wollte mit einer neuen Vorlage bis zum Urteil des EuGH warten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht nun eine neue Situation, aufgrund derer die Grundlage in der Koalitionsvereinbarung entfallen sei, da keine Verpflichtung mehr zur Umsetzung der EU-Richtlinie bestehe. Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte hingegen, die Regierung halte an einer Neuregelung fest, da die Überwachung für die Bekämpfung schwerster Straftaten notwendig sei. Bis die EU-Kommission aber eine dem Urteil des EuGH entsprechende Neufassung erstellen und dem Europa-Parlament und den EU-Staaten vorlegen kann, dürfte es nun wieder längere Zeit dauern.

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