Am 26. Januar 2026 entschied die Europäische Kommission, dass das bislang primär als Messenger geltende WhatsApp nach EU-Recht nun als »Very Large Online Platform« (VLOP) unter dem Digital Services Act (DSA) gilt.
Meta, der Mutterkonzern von WhatsApp, erhält 120 Tage (bis Mitte Mai 2026), um die öffentlichen Channels der App den Inhalts-Moderations- und Transparenzpflichten der Europäischen Union anzupassen.
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Die 45-Millionen-Schwelle: Warum WhatsApp jetzt zur Plattform wird
Die Entscheidung basiert auf einer nüchternen Zahl: Im ersten Halbjahr 2025 nutzten laut Reuters durchschnittlich 51,7 Millionen Menschen in der EU monatlich WhatsApp Channels.
Diese im September 2023 eingeführte Broadcast-Funktion erlaubt es Organisationen, Medien, Vereinen und Influencern, Updates an unbegrenzt viele Abonnenten zu senden – ohne dass diese zurückschreiben können. Die Bundesregierung nutzt Channels ebenso wie Fußballvereine oder Nachrichtenportale.
- Der DSA legt für die VLOP-Einstufung eine Schwelle von 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern fest. Wer sie überschreitet, unterliegt nicht mehr nur den Basisregeln für Hosting-Dienste, sondern muss deutlich mehr Auflagen beachten.
- Die EU-Kommission stuft WhatsApp nun als »hybriden Dienst« ein: Private Chats bleiben vom DSA ausgenommen und Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Channels hingegen fallen unter dieselben Vorgaben wie Facebook, Instagram oder TikTok.
Was Meta bis Mai 2026 umsetzen muss
Die Uhr für Meta läuft seit dem 26. Januar. Bis Mitte Mai 2026 muss der Konzern nach Artikel 34 und 35 DSA eine umfassende Risikoanalyse für WhatsApp Channels vorlegen. Konkret bedeutet das:
- Bewertung systemischer Risiken: Meta muss prüfen, ob und wie über Channels illegale Inhalte, Desinformation, Wahlmanipulation oder Hassrede verbreitet werden könnten und wie algorithmische Empfehlungen solche Inhalte verstärken.
- Risikominderungsmaßnahmen: Sollten Gefahren identifiziert werden, muss Meta wirksame Gegenmaßnahmen implementieren – etwa durch verbesserte Content-Moderation, Melde- und Beschwerdesysteme oder Transparenzpflichten bei Werbung.
- Datenzugang für Forschende: Sehr große Plattformen müssen zugelassenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Zugang zu öffentlichen Daten gewähren, um unabhängige Analysen zu Desinformationsdynamiken oder Polarisierung zu ermöglichen.
- Transparenzberichte und unabhängige Audits: Meta muss regelmäßig offenlegen, wie viele Inhalte gemeldet, geprüft und gelöscht wurden – und sich externen Prüfungen unterziehen.
Auch anderweitig ist bei WhatsApp gerade viel Alarm: Mutmaßlich bereitet der Messenger ein kostenpflichtiges Abonnement vor.
Die Kommission betont indes, dass die Aufsicht ausschließlich die Channels betrifft. Private Einzel- und Gruppenchats bleiben technisch und rechtlich unangetastet. Brüssel erhält keinen Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation.
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