Windows 10 - Klage gegen »Zwangsdownloads« könnte Erfolg haben

Die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingereichte Klage gegen Microsoft wegen ohne Zustimmung von Nutzern heruntergeladenen Windows-10-Upgrade-Dateien könnte laut der Ansicht von Rechtsanwalt Solmecke erfolgreich sein.

Die im Hintergrund heruntergeladenen Dateien für das Upgrade auf Windows 10 haben nun zu einer Klage von Verbraucherschützern geführt. Die im Hintergrund heruntergeladenen Dateien für das Upgrade auf Windows 10 haben nun zu einer Klage von Verbraucherschützern geführt.

Laut einer Stellungnahme des Rechtanwalts Christian Solmecke könnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht einen Erfolg gegen Microsoft erzielen. Solmecke zieht dabei einen Vergleich zwischen einem Download, der ohne Zustimmung des Nutzers erfolgt, und einer von Gerichten bereits als unzulässig bezeichneten Zusendung einer nicht verlangten Ware.

Dies könne eine »unzumutbare Belästigung darstellen«, »auch wenn hierfür keine Bezahlung verlangt wird. Grund dafür ist, dass dem Empfänger schon allein dadurch Aufwand entsteht, dass er entscheiden muss, wie er mit der Ware weiter verfährt, ob er sie aufbewahrt oder zurückschickt.« Da beim Download der Windows-10-Daten nicht nur Festplatten-Speiche belegt, sondern bei manchen Verbindungen sogar Kosten entstehen können, spricht das laut Solmecke »für eine unzumutbare Belästigung«.

Für Nutzer, die ihren PC über eine Handy-Verbindung mit dem Internet verbinden, kann das teuer werden, wie der Rechtanwalt an einem Beispiel anführt: »So berechnet beispielsweise Vodafone für ein zusätzliches Gigabyte Datenvolumen 9 €. Damit würde der automatische Download von Windows 10 den Nutzer bis zu 54 € kosten, obwohl er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.«

Solle es ein Gerichtsurteil gegen Microsoft geben, so wäre das Unternehmen wohl in Zukunft dazu gezwungen, den Nutzer selbst entscheiden zu lassen, ob er das Update herunterladen und installieren möchte. »Der automatische Download von Updates ohne Einwilligung des Nutzers wäre dann rechtswidrig. Wenn hier einem Nutzer durch die automatischen Updates von Windows 10 ein konkreter Schaden entstanden ist, könnte er eventuell auch von Microsoft Schadensersatz verlangen. Diese Frage wird in dem vorliegenden Rechtsstreit aber nicht entschieden«, so Solmecke.

Quelle: wbs-law.de

Windows 10 Datenschutz - Darf Microsoft das? Video starten 24:35 Windows 10 Datenschutz - Darf Microsoft das?

zu den Kommentaren (19)

Kommentare(19)
Kommentar-Regeln von GameStar
Bitte lies unsere Kommentar-Regeln, bevor Du einen Kommentar verfasst.

Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.