Das aktuelle Windows 10 ist als Betriebssystem deutlich stärker mit Cloud-Diensten verbunden als frühere Windows-Versionen. So können beispielsweise durch die Standard-Einstellungen viele Daten an Microsoft übertragen werden, darunter auch laut Verbraucherschützern auch Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf. Microsoft nutzt manche dieser Daten laut eigenen Angaben auch zur Verbesserung des eigenen Angebotes.
Laut der Verbraucherzentrale NRW ist die Datenschutz-Klausel, die Microsoft in den Lizenzbedingungen des Upgrades auf Windows 10 präsentiert, aber nicht ausreichend. Diese Bedingungen müssen für das Upgrade akzeptiert werden, doch Microsoft fordert darin » die Einwilligung in die Datenerhebung und -nutzung pauschal für alle Funktionen und Dienste gemäß der eigenen seitenlangen Datenschutzerklärung«, so die Verbraucherschützer.
Laut der Mitteilung der Verbraucherzentrale müssen solche »brisanten Klauseln« allerdings auch optisch hervorgehoben werden, damit für die Nutzer transparent wird, welchen Bedingungen sie eigentlich zustimmen sollen. Das sei nicht der Fall. Außerdem kritisieren die Verbraucherschützer, dass die Nutzer auch in der Datenschutzerklärung selbst nicht ausreichend informiert werden, in welche Datenerhebung und -Nutzung tatsächlich eingewilligt wird. Dazu sei die Erklärung » zu lang, unübersichtlich und unbestimmt«.
Aus diesem Grund hatten die Verbraucherschützer Microsoft bereits abgemahnt und das Unternehmen dazu aufgefordert, die kritisierte Datenschutz-Klausel nicht weiter zu verwenden. Microsoft hat sich jedoch geweigert, die Unterlassungserklärung abzugeben. Daher hat die Verbraucherzentrale NRW nun Klage vor dem Landgericht München I unter dem Aktenzeichen 12 O 909/16 eingereicht.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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