Wer ein Computerspiel herstellt, der rechnet mit Gewinn oder Verlust, mit Lob und Kritik, möglicherweise mit Debatten um Gewalt oder Jugendschutz. Dass er vor Gericht landen könnte, damit rechnet er eher nicht. Dabei kann das durchaus passieren. Die Geschichte der Computerspiele wird begleitet von einer Reihe von Prozessen, in denen Computerspiele im Mittelpunkt standen. Manche waren abstrus, in anderen ging es um spannende Fragen, immer aber dreht sich die Auseinandersetzung um ein Thema: Wie gehen die Gesellschaften der Welt mit dem neuen Medium um? Wie bewerten sie bislang unbekannte Streitfälle – virtuellen Diebstahl, interaktive Gewalt, fehlerhafte Software? Antworten lassen sich in einer Auswahl beispielhafter Rechtsfälle der letzten zehn Jahre finden.
Die Ultima-Online-Klage
Manchmal rechnen Hersteller selbst nicht mit dem Erfolg eines Spiels. Ultima Online war so ein Fall – rund 30.000 Spieler erhoffte sich Origin in den internen Planungen für sein Online-Rollenspiel. Doch schon zum Betatest meldeten sich 50.000 Menschen an, und nach dem Verkaufsstart im September 1997 verkauften sich innerhalb von drei Monaten 60.000 Exemplare. Anfang 1998 spielten weltweit 100.000 Spieler Ultima Online. Der Erfolg hatte Nebenwirkungen: Origin war auf den Massenansturm nicht vorbereitet. Die Server ächzten unter der Last von bis zu 30.000 Spielern gleichzeitig, die die Online-Welt Britannia überliefen, immer wieder brachen die Rechner komplett zusammen. Britannia war unerreichbar. Selbst wenn die Welt lief, bremsten schwere Lags – Verzögerungen zwischen Ein- und Ausgabe – den Spielspaß aus. Dazu kamen Programmfehler, die es an einigen Stellen unmöglich machten, weiterzukommen.
Am 3. März 1998 erreichte die Enttäuschung einiger frustrierter Nutzer den Siedepunkt; die genervten Kunden beschlossen, vor Gericht zu ziehen. Fünf Ankläger warfen dem amerikanischen Spiele-Entwickler Origin vor, auf der Verpackung von Ultima Online falsche Versprechen zu geben. »Rund um die Uhr« sei das Online-Rollenspiel erreichbar, schreibt Origin auf der Box, spielen könne man es »in Echtzeit«. Beides unwahr, schäumten die Kläger angesichts von Server-Auszeiten und Lags. Darüber hinaus verschwieg die Packung, dass das Spiel eine monatliche Gebühr von zehn US-Dollar erforderte und eine Kreditkarte voraussetzte; zu allem Überfluss seien auch noch die angegebenen Hardware-Voraussetzungen zu niedrig angesetzt. Die Anklage lautet auf Betrug.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.