Die Innenministerkonferenz der Länder hat sich nach Presseberichten in Bremerhaven dafür ausgesprochen, dass sogenannte ›Killerspiele‹ mit einem Herstellungs- und Verbreitungsverbot belegt werden. Die Innenminister sehen diesen geplanten Beschluss als eine Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden. Der Onlineausgabe der Tageszeitung Die Welt liegt die Beschlussfassung vor: »Für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist, ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen.«
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann von der CDU begründete den Beschluss mit folgenden Worten: »Eine Konsequenz aus Winnenden kann nicht nur eine Verschärfung des Waffenrechts sein.« Zum eigentlichen Thema fügt er hinzu: »Durch Killerspiele sinkt die Hemmschwelle zur Gewalt. Amokläufer haben sich vor ihren Taten immer wieder mit solchen Spielen beschäftigt.« Wie man unschwer bemerkt, ist Schünemann die Bedeutung des Begriffs Kausalität nicht bekannt. Übrigens: In ihrem Abschlussbericht, der am 22. Mai vorgelegt wurde, konnte die Polizei Stuttgart kein Tatmotiv für den Amoklauf von Winnenden vorlegen.
Die Beschlüsse der Innenminister dienen lediglich als Empfehlung für den Bundestag. Allerdings gilt für die Beschlussfassung der IMK das Prinzip der Einstimmigkeit. Dadurch haben die Empfehlungen ein besonderes Gewicht. Übrigens haben sich die Innenminister schon öfters für ein Verbot gewaltverherrlichender Spiele ausgesprochen, so im Mai 2006 und 2007 -- immer ohne Erfolg. Das bereits geplante Paintball-Verbot hatte jetzt im Bundestag keine Chance.
Einen Report, in dem wir uns mit den üblichen Argumenten der Spielegegner auseinandersetzen, finden Sie hier.
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