Zähe Ermittlungen
Wo Straftaten geschehen, muss die Politik handeln. Daher hat der Bundestag eine Neufassung des Urheberrechts beschlossen. Sobald das Gesetz Anfang 2007 - nach Zustimmung des Bundesrates - in Kraft tritt, ist es generell verboten, Kopierschutz-Mechanismen zu umgehen.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind dann verpflichtet, Verstöße gegen das Urheberrecht zu verfolgen. Hauptkommissar Jürgen Müller arbeitet beim Kommissariat 241 des Münchner Polizeipräsidiums, das sich um die Verfolgung von Internetkriminalität kümmert. Dazu zählen auch illegale Kopien. »Ermittlungen in der Cracker-Szene sind langwierig«, berichtet Müller. »Das ist wie bei jeder Form organisierter Kriminalität. Die Cracker wissen, wie sie sich verstecken können.« Allerdings beschäftigt auch die Polizei Szene-Experten. Das führt immer wieder zu Fahndungserfolgen, die teils auf Hinweisen amerikanischer Behörden beruhen. Trotzdem bleibt die Szene aktiv; das Cracker- Netzwerk ist weltweit zu sehr verzweigt und versteckt.
Meist ermittelt die Polizei gegen kommerzielle Raubkopierer, die etwa Software im Online-Auktionshaus Ebay feilbieten. Alle Privatkopierer kann der Gesetzgeber nicht verfolgen. »Dazu fehlen uns die Mittel«, erklärt Müller. Falls aber konkrete Hinweise eingehen, muss die Polizei ermitteln - etwa wenn ein Software-Hersteller Anzeige erstattet. Zudem bietet die Polizei Fortbildungen für Lehrer und Referate an Schulen an - damit die Schüler lernen, dass Raubkopieren strafbar ist. Das sind jedoch Einzelaktionen. »Die Industrie hat mehr Mittel, gegen Privatkopierer vorzugehen«, weiß Müller.
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