Fest verbaute Akkus in Smartphones sind mittlerweile die Norm. Bei älteren Modellen war es dagegen oft möglich, den Rücken des Smartphones zu öffnen und den Akku rauszunehmen und auszutauschen. Zu diesen Zeiten möchte das EU-Parlament wieder zurückkehren.
Es hat vor Kurzem beschlossen, dass Akkus in Elektrogeräten bis 2024 mit handelsüblichen Werkzeugen austauschbar sein müssen. Dazu gehören neben Smartphones auch Laptops, Elektrozahnbürsten, Staubsauger und Transportmittel wie E-Bikes und Elektroroller. Das geht aus einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (via Golem) hervor.
Apropos Smartphone: Solltet ihr auf der Suche nach einem neuen Modell sein, empfehlen wir euch unsere passende Kaufberatung, die ihr unter dem folgenden Link findet.
Akkus sollen austauschbar sein und recycelt werden
Austauschbare Akkus könnt die Lebensdauer der Elektrogeräte erhöhen. Oft verliert der Akku schneller an Leistung als andere Teile der Geräte. Den könnt ihr dann einfach ersetzen und das Smartphone oder den E-Roller weiter nutzen.
Zum anderen können die Akkus so leichter recycelt werden, wodurch Materialien der gebrauchten Akkus teilweise wiederverwertet werden. Denn ein weiteres Ziel des EU-Parlaments ist es, die Recycling-Quote auf 90 Prozent bis 2026 zu erhöhen.
Außerdem sollen die Hersteller der Geräte dafür sorgen, dass es für die erwartbare Lebensdauer der Geräte stets passende Ersatzakkus gibt. Dazu soll es unabhängigen Reparaturbetrieben erlaubt sein, den Austausch der Akkus vorzunehmen, wenn ihr euch das selbst nicht zutraut.
Hersteller sollen mehr Informationen über die Akkus preisgeben
Auch mehr Angaben zu Energie- und Leistungsverbrauch sowie Informationen zu Haltbarkeit und Lebensdauer werden von den Herstellern eingefordert. So soll der Endkunde informiert werden, welche Art von Akku er sich kauft und motiviert werden, sich für hochwertige und langlebige Akkus zu entscheiden. Laut EU-Parlament senke das die Emissionen bei der Produktion der Akkus.
Aber nicht nur Akkus für Konsumenten, sondern auch solche für industrielle Nutzen sollen transparenter werden. Produzenten von Autobatterien, Transportbatterien und Industriebatterien sollen verpflichtet werden, den gesamten CO2-Fußabdruck über den Produktionszyklus des Akkus nachzuweisen.
Die Regeln sollen am 01. Januar 2023 in Kraft treten. Allerdings müssen hier erst noch der Ministerrat und das Gremium der Mitgliedstaaten seine Position festlegen. Danach müssen sich EU-Parlament und der Ministerrat auf einen Beschluss einigen.
Mit welcher Technik es möglich ist, den Akku eines Smartphones innerhalb von weniger als zehn Minuten aufzuladen, erfahrt ihr im folgenden Artikel:
Würdet ihr euren Smartphone-Akku gerne wieder selbst austauschen können oder spielt dieser Aspekt keine große Rolle für euch? Lasst es uns gerne in den Kommentaren wissen!
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