Wie viel Kontrolle hat ein einzelner Konzern über den Preis, den Kunden online bezahlen? Wer heute im Internet einkauft, vertraut meist darauf, dass Angebot und Nachfrage den günstigsten Deal bestimmen – doch interne Dokumente aus der Amazon-Zentrale werfen nun ein ganz neues Licht auf diese Annahme.
Die kalifornische Justiz hat in Zuge einer Kartellklage Beweismittel vorgelegt, die nahelegen, dass Amazon weit mehr Einfluss auf die Preisgestaltung im Internet nimmt als bisher bekannt war.
Durch gezielten Druck auf Marken und Händler soll Amazon über Jahre hinweg dafür gesorgt haben, dass Produkte bei der Konkurrenz nicht günstiger angeboten werden als auf der eigenen Plattform.
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Das Verfahren beginnt im Juli
Konkret wirft der Generalstaatsanwalt Rob Bonta aus Kalifornien Amazon gleich drei Verstöße vor:
- Amazon oder ein Konkurrent vereinbaren, ein Produkt für eine Zeit nicht anzubieten, sodass einer von beiden den Preis des Produkts erhöhen kann. Der andere Händler zieht nach einer Zeit nach.
- Amazon veranlasst Hersteller von Produkten, Druck auf andere Händler auszuüben, um den Preis eines Produkts zu erhöhen. Amazon wird daraufhin den Preis ebenfalls nach oben anpassen.
- Ein Händler nimmt ein Produkt bei einem anderen Händler aus dem Verkauf, sodass Amazon den Preis des Produkts erhöhen kann.
In allen drei Fällen soll es dazu geführt haben, dass Kunden mehr für Produkte zahlen mussten. Bonta führt mehrere Beispiele dieser indirekten Preisabsprachen an.
So soll Amazon Levis kontaktiert haben, um darauf hinzuweisen, dass bestimmte Hosen bei Walmart günstiger seien und man hoffe, »dass sich dieses Problem in den nächsten Tagen« lösen werde. Levis soll daraufhin Walmart aufgefordert haben, den Preis zu erhöhen, was auch geschehen sein soll.
Weitere Beispiele zeigen Absprachen bei Augentropfen, Mülleimern oder Tierleckereien.
Einige Erhöhungen sollen nur an wichtigen Verkaufstagen wie dem Prime Day stattgefunden haben, während andere permanent gestiegen sein sollen.
Amazon soll von den E-Mails laut dem Online-Magazin Ars Technica nicht beeindruckt sein. Der Generalstaatsanwalt würde im Vorfeld des anstehenden Prozesses die Bedeutung der E-Mails übertreiben.
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Laut der Pressemitteilung der kalifornischen Justiz ist für den 23. Juli eine Anhörung zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung angesetzt, während die Hauptverhandlung im Januar 2027 stattfinden soll.
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