Die Klagewelle von Apple gegen Konkurrenten ist um ein Kapitel reicher. Apple hatte schon vor Monaten gegen Amazon wegen der Nutzung des Begriffs »App Store« geklagt, war jedoch mit dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gescheitert. Amazon verkaufte daher weiterhin in seinem „Appstore für Android“ Applikationen für das Google-Betriebssystem.
Apple hat die in der Hauptsache noch nicht entschiedene Klage nun erweitert, da Amazon im September 2011 den Zusatz »für Android« entfernt hat und nun Apps im »Amazon Appstore« verkauft. Laut den Anwälten von Apple dient dieser Schritt dazu »Kunden vorzutäuschen, das Angebot von Amazon sei so gut wie das von Apple«. Diese Täuschung würde die Kaufentscheidungen von Kunden bei Amazon beeinflussen und daher Umsätze von Apple zu Amazon weiterleiten. Außerdem würde der gute Ruf von Apples App Store wahrscheinlich unter Verwechslungen mit »der minderwertigen Qualität des Amazon-Dienstes« leiden.
Mit dieser Begründung hat Apple nun erneut eine Einstweilige Verfügung beantragt, die die Nutzung des Begriffs App Store durch Amazon verbieten soll. Apple fordert auch alle Umsätze und Gewinne, die Amazon durch die vermeintlich unerlaubte Nutzung erzielt hat.
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