Blitzer-Apps und Blitzerwarner: Was ist erlaubt, was verboten? Das müsst ihr zur Nutzung im Auto wissen

In dieser Woche führt die Polizei im Rahmen des Blitzermarathons verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durch. Dürft ihr euch mit Blitzer-Apps oder physischen Blitzer-Warnern davor schützen?

Blitzer.de, TomTom Go und Co. – ist die Nutzung von Blitzer-Apps bei uns erlaubt? (Bildquelle: GameStar Tech) Blitzer.de, TomTom Go und Co. – ist die Nutzung von Blitzer-Apps bei uns erlaubt? (Bildquelle: GameStar Tech)

In mehreren deutschen Bundesländern sowie anderen europäischen Ländern läuft seit heute wieder der Blitzermarathon. Bis zum 10. August führt die Polizei im Rahmen der »Speed Week« verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in sensiblen Zonen wie rund um Schulen, Baustellen oder Seniorenheimen durch.

Was vor teuren Blitzer-Fotos schützen kann, sind neben einer vorausschauenden Fahrweise unter Beachtung der Verkehrsregeln auch Blitzer-Apps oder physische Warngeräte. 

Bei Amazon zählt etwa der »OOONO CO-Driver NO2« zu den Bestsellern im Bereich »Auto- & Fahrzeugelektronik« – über 80.000 Mal wurde das Modell im vergangenen Monat verkauft.

Ist die Nutzung solcher Gadgets oder Blitzer-Apps aber überhaupt erlaubt? Die Rechtslage hat sich in den vergangenen Jahren tatsächlich entscheidend verschärft. Was früher eine Grauzone war, ist inzwischen eindeutig geregelt.

Klare Rechtslage: Blitzer-Apps sind während der Fahrt verboten

Die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt ist in Deutschland nach § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. 

Das Gesetz besagt:

»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.«

Diese Regelung umfasst nicht nur reine Blitzer-Apps, sondern auch:

  • Radarwarner als eigenständige Geräte
  • Navigationsgeräte mit integrierter Blitzerwarnfunktion
  • Das betriebsbereite Mitführen entsprechender Geräte

Wer dagegen verstößt, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Rechtsprechung: Auch Beifahrer sind betroffen

Viele Jahre gab es im Bereich der Blitzerwarner eine Grauzone. Die Nutzung für Beifahrer war in der StVO nicht eindeutig geregelt und diente mitunter als Schlupfloch.

Im Februar 2023 brachte ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe Klarheit.

Das Gericht stellte fest:

Das Oberlandesgericht hat außerdem ausgeführt, dass ein von § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbotenes Verhalten nicht nur dann vorliegt, wenn der Fahrer selbst eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Verboten und bußgeldbewehrt ist vielmehr auch die Nutzung der auf dem Mobiltelefon eines anderen Fahrzeuginsassen installierten und aktivierten „Blitzer-App“, soweit sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht.

Der Hintergrund: Ein 64-jähriger Autofahrer war in Heidelberg wegen überhöhter Geschwindigkeit angehalten worden. Seine Beifahrerin hatte auf ihrem Smartphone eine aktive Blitzer-App laufen lassen.

Trotz Rechtsprechung allgegenwärtig

Trotz der Rechtslage zählen Gadgets wie etwa der CO Driver von Ooono zu Bestsellern. Vermarktet werden die etwa bei Amazon konkret mit dem Zusatz »Warnt vor Tempo-Kontrollen«. 

Prinzipiell lässt sich dieses Feature auch deaktivieren. Dann warnt das kleine Autozubehör nur noch vor Gefahren wie beispielsweise Unfälle, Stauenden, Glätte und Co. – das ist erlaubt.

Über die Kartenansicht in der Ooono-App kann man sich zudem vor dem Fahrtantritt über Blitzer informieren. Auch das ist legal.

Einschläge Blitzer-Warn-Apps wie Blitzer.de erlauben es ebenfalls, die Blitzerwarnungen zu deaktivieren und stattdessen auf Gefahren wie Staus, Unfällen und Co. hinzuweisen. Dies muss in der App jedoch zunächst eingestellt werden.

Auch hier ist es natürlich möglich, sich vor dem Fahrtbeginn über Blitzer in der Umgebung zu informieren. In der Kartenansicht der Software werden sie eingeblendet.

Einige Navigations-Apps wie TomTom Go Navigation integrieren ebenfalls Blitzerwarner. Nutzer erhalten zwar die Mitteilung, dass die Nutzung in Deutschland verboten sei – aktivieren und verwenden lässt sich der Blitzerwarner dennoch auch hierzulande.

TomTom verweist auf seiner Webseite darauf, dass die Nutzung von Blitzer-Apps in anderen Ländern wie Frankreich legal sei.

Radio-Warnungen sind weiterhin erlaubt

Während die Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt verboten ist, dürfen Radiosender weiterhin vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Dieser Unterschied hat einen rechtlichen Grund.

Verkehrsmeldungen im Radio sind laut ADAC deshalb erlaubt, weil sie keine standortabhängige Warnung darstellen. Der entscheidende Unterschied liegt in der fehlenden Verbindung zwischen dem Standort des Fahrzeugs und der Auskunft über Blitzerstandorte.

Diese Zufälligkeit ist bei Blitzer-Apps oder Radarwarnern nicht gegeben. Sie machen den Fahrer gezielt und standortabhängig auf eine Tempokontrolle aufmerksam, wenn er sich ihr nähert.

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Legale Alternativen für Autofahrer

Auch wenn die Nutzung von Blitzerwarnern während der Fahrt verboten ist, gibt es durchaus legale Möglichkeiten, sich zu informieren.

Vor der Fahrt

Der Besitz und die Installation von Blitzer-Apps sind nicht verboten. Autofahrer dürfen sich vor Fahrtantritt über potenzielle Blitzer-Standorte informieren. Auch während einer Pause auf dem Rastplatz ist die Nutzung erlaubt.

Während der Fahrt

  • Verkehrsfunk hören: Radiohinweise sind legal.
  • Auf andere Verkehrsteilnehmer achten: Warnungen durch Handzeichen sind erlaubt.
  • Vorausschauendes Fahren: Die sicherste Methode bleibt die Einhaltung der Tempolimits.

Was ihr vermeiden solltet

Die Lichthupe als Warnsignal vor Blitzern ist nicht gestattet. Sie darf nur zur Warnung vor echten Gefahrenstellen und zum Anzeigen von Überholvorgängen außerorts verwendet werden.

Strengere Strafen im Ausland

Während die deutschen Strafen mit 75 Euro noch moderat erscheinen, sind Blitzerwarner in einigen europäischen Ländern ebenfalls verboten – teils mit härteren Strafen.

In der Schweiz drohen beispielsweise mindestens 200 Euro Geldstrafe.

Urlauber sollten sich daher vor Fahrten ins Ausland über die jeweiligen Bestimmungen informieren, um teure Überraschungen zu vermeiden.

Fazit: Keine Grauzone mehr

Die Rechtslage zu Blitzer-Apps und Radarwarnern ist heute eindeutig: Ihre Nutzung während der Fahrt ist verboten – und zwar nicht nur für Fahrer, sondern auch für Beifahrer. Das Urteil des OLG Karlsruhe hat die Grauzone beseitigt.

Physische Gadgets wie der Ooono CO-Driver mögen Bestseller sein, doch rechtlich stehen sie auf derselben Stufe wie Smartphone-Apps. Wer erwischt wird, zahlt mindestens 75 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg, sofern die Blitz-Warn-Funktion aktiv ist.

Die sicherste und günstigste Methode bleibt daher die altbewährte: Sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Wer dennoch nicht auf Warnungen verzichten möchte, kann auf den erlaubten Verkehrsfunk im Radio setzen oder sich vor Fahrtantritt über Blitzerstandorte informieren.

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