Dark Patterns in Apps: Was ist das und warum hält der Bundestag sie für gefährlich?

Der Bundestag warnt in einer aktuellen Studie vor dem Schadenspotential sogenannter Dark Patterns in Smartphone-Apps. Aber was ist das genau?

Dark Patterns täuschen die Nutzer. Dark Patterns täuschen die Nutzer.

Versteckte Folgekosten, Missbrauch menschlicher Verhaltensmuster, unethisch - mit diesen Begriffen beschreibt eine aktuelle Studie des Bundestags die sogenannten Dark Patterns (via Heise). Dazu zählen zum Beispiel Anzeigen, die vorgeben ein Downloadbutton zu sein. Die Ergebnisse der Studie veranlassten das Büro für Technikfolgen-Abschätzung des Deutschen Bundestags (TAB) zu einer weitreichenden Kritik an diesem Bestandteil von Smartphone-Apps.

Aber was sind Dark Patterns eigentlich und warum sieht sich der Bundestag dazu veranlasst, Verbraucher vor ihren Folgen zu warnen?

Dark Patterns, ein Begriff, der auf den ersten Blick so klingt wie der Titel eines dystopischen Sci-Fi-B-Movies, bezeichnet in erster Linie psychologische Tricks, mit denen App-Entwickler die Nutzer ihrer Software dazu bringen wollen, dass letztere möglichst viel Zeit damit verbringen und im Idealfall auch Geld ausgeben.

Diese Tricks seien darauf ausgelegt, »Nutzende von Onlinediensten und sozialen Netzwerken dazu zu bringen, Tätigkeiten auszuführen, die ihren eigentlichen Interessen zuwiderlaufen und mit negativen Konsequenzen verbunden sein können«, schreibt das TAB in der Studie. Die Beeinflussung der Nutzer erfolgt bevorzugt subtil und führt das von den Entwicklern erwünschte Verhalten herbei, ohne dass die Nutzer selbst es bewusst bemerken.

»Nein, ich gehe das Risiko ein«

Dark Patterns beinhalten beispielsweise:

  • das Ansprechen von Emotionen, um Nutzer zu Online-Käufen zu verleiten
  • das »gezielte« Ablenken der Aufmerksamkeit von zusätzlichen Kosten, etwa durch das sogenannte Sneak into Basket (wenn das System heimlich zusätzliche Artikel in den Warenkorb legt)
  • das Entlocken von Nutzerdaten
  • das Hervorrufen von Ermüdung, damit Nutzer bestimmte andere Tricks nicht mehr wahrnehmen

Dark Patterns sind laut TAB besonders im Online-Handel, bei Suchmaschinen, Download-Portalen, e-Mail-Diensten und sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Instagram) verbreitet. Als Beispiel nennt TAB unter anderem Microsoft: Die versuchten Windows-Nutzer zum Upgrade auf Windows 10 zu verleiten, indem das Windows Update Center den Wechsel zu Windows 10 als »notwendiges Update« bezeichnete.

Das TAB im Bundestag warnt explizit vor den Konsequenzen von Dark Patterns. (Quelle: Deutscher Bundestag) Das TAB im Bundestag warnt explizit vor den Konsequenzen von Dark Patterns. (Quelle: Deutscher Bundestag)

Andere Negativbeispiele beinhalten etwa die Maßnahme, Werbung in die Navigation einer Webseite zu integrieren, um Nutzer zu Klicks und Weiterleitungen auf Werbeseiten zu verleiten, wie etwa:

  • Anzeigen, die wie Downloadbuttons aussehen
  • Werbebanner bei GMX und web.de im Maileingang

Demgegenüber setzten vor allem Reise- und Tourismusportale auf das gezielte Erzeugen von Schuldgefühlen, etwa, wenn Kunden durch die Ablehung eines Angebots ein verschwenderisches oder waghalsiges Verhalten angedichtet wird (etwa, wenn das Ablehnen einer Zusatzversicherung nur über einen Button mit der Aufschrift »Nein, ich gehe das Risiko ein« funktioniert). Alternativ kommen Meldungen zu Angeboten zum Einsatz, die man gerade verpasst habe.

Dark Patterns sind aber auch im Games-Bereich verbreitet: Hier versuchen Anbieter, insbesondere Kinder und Jugendliche mit In-App-Käufen zu verführen, die schnell dreistellige Beträge kosten können. Kinder können diese Mechanismen aber oft gar nicht durchschauen, was die Anwendung derartiger Dark Patterns aus Sicht des TAB besonders perfide und unmoralisch macht.

TAB fordert Eingreifen der Regulierungsbehörden

Weil Dark Patterns die Nutzer bewusst manipulieren und täuschen, Nutzer wiederum aber besonders informiert und aufmerksam sein müssen, um diese Tricks zu erkennen, fordert das TAB dringend das Einschreiten der Regulierungsbehörden.

Unerfahrene Nutzer wie Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und bildungsferne Gruppen seien besonders gefährdet und bedürften des besonderen Verbraucherschutzes. Dark Patterns verstoßen in vielen Fällen laut TAB sowohl gegen die DSGVO als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Preisauszeichnungspflicht. Genügend Instrumente zum Gegensteuern gibt es also offenbar genug - jetzt liegt es am Gesetzgeber, entsprechende regulierende Maßnahmen zu ergreifen, befindet das TAB.

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