Erst letzten Monat hatte Amazon vor dem OLG München in zweiter Instanz einen Prozess mit der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen um die Rechtmäßigkeit der Dash-Buttons verloren, die auf Knopfdruck ein vorbestimmtes Produkt aus dem Amazon-Sortiment bestellen.
Da die batteriebetriebenen WLAN-Knöpfe keine Details zu Preis und Inhalt geben sowie der Hinweis auf eine kostenpflichtige Bestellung fehle, würden sie gegen Online-Handels-Gesetze verstoßen, befand das Gericht. Auf den Dash-Buttons findet sich nur das Hersteller-Logo des bestellbaren Produktes sowie der Knopf, ein Display haben sie nicht.
Bis Donnerstag den 28. Februar 2019 waren die Dash-Buttons neben den USA noch in Deutschland, England, Frankreich, Italien, Spanien und Japan im Angebot, mittlerweile hat Amazon den Verkauf eingestellt. Einzig eine Entwicklerversion, bei der man selbst das Kommando auf Knopfdruck definieren kann, bleibe weiter erhältlich, wie Heise meldet.
Keine Folge des Gerichtsentscheids
Laut Amazon Deutschland sei der Verkaufsstop der Dash-Buttons aber keine Folge des deutschen Gerichtsurteils. In den USA etwa seien die Dash Buttons schon immer wesentlich beliebter gewesen, würden jetzt dort aber auch vom Markt genommen. Allerdings würden Kunden zunehmend auf anderen Wegen wie den Echo-Geräten per Alexa-Spracherkennung ordern.
Dazu integrieren diverse Hersteller die Funktionalität direkt in ihre Haushaltsgeräte, etwa zum Bestellen von Waschmittel direkt über das Waschmaschinen-Display, was weiterhin möglich ist. Auch bereits gekaufte Dash-Buttons bleiben uneingeschränkt nutzbar.
Trotzdem will Amazon das Urteil des OLG München nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen, da Amazon die Entscheidung laut Amazon-Manager Tim Freystedt für »innovationsfeindlich und falsch« halte.
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