Bis zu 30 Prozent Aufschlag per Touchscreen: Verbraucherschützer gehen gegen digitale Trinkgeld-Tricks vor

Verbraucherschützer haben den Betreiber mehrerer Cafes erfolgreich wegen irreführender Trinkgeld-Optionen beim digitalen Bezahlen abgemahnt.

Beim digitalen Bezahlen müssen Kunden auch die einfache Möglichkeit haben, keines zu zahlen. (Bildquelle: Blake Wisz Unsplash) Beim digitalen Bezahlen müssen Kunden auch die einfache Möglichkeit haben, keines zu zahlen. (Bildquelle: Blake Wisz / Unsplash)

Ein kurzes Zögern beim Bezahlen mit Karte im Restaurant oder Café, ein suchender Blick nach dem passenden Prozentbetrag oder der Abbrechen-Taste und am Ende zahlt man oft doch mehr Trinkgeld als gewollt.

Wegen manipulativer Trinkgeld-Abfragen an digitalen Bezahlsystemen ist die Verbraucherzentrale Brandenburg erfolgreich gegen den Gastronomiekonzern AmRest Coffee Deutschland vorgegangen. Dieses ist unter anderem für die Verwaltung der Starbucks-Filialen in Deutschland zuständig.

Die Verbraucherschützer mahnten den Betreiber ab, da Bezahl-Terminals Kunden durch voreingestellte Prozente und versteckte Optionen zum Ablehnen gezielt zu höheren Trinkgeldern gedrängt haben sollen.

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Kritikpunkt: Manipulatives Design

Wer an den Terminals des Unternehmens mit der Karte zahlen wollte, sah vor dem Bezahlvorgang voreingestellte Trinkgeld-Optionen von bis zu 30 Prozent. Eine Option, um gar kein Trinkgeld zu geben, war laut den Verbraucherschützern entweder gar nicht vorhanden, grau hinterlegt oder versteckt.

Dieses gezielte Beeinflussen über das Bildschirmdesign nennt man »Dark Patterns«. Sie beeinflussen das Zahlungsverhalten häufig unbewusst, so die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Brandenburg hat sich der Betreiber der Filialen verpflichtet, diese Praxis zu stoppen.

Künftig müssen die Optionen klar, neutral und ohne vorausgewählte Beträge gestaltet sein. Dabei muss die Ablehnung genauso deutlich zu erkennen sein wie die Zustimmung.

Was Kunden beim Bezahlen machen können

Für Kundinnen und Kunden gilt laut den Verbraucherschützern daher: Lassen Sie sich am Terminal nicht unter Druck setzen. Wer vor der Zahlung kurz innehält, nach der Abbrechen- oder Anpassen-Option sucht oder im Zweifel mit Bargeld bezahlt, behält die volle Kontrolle über das eigene Geld.

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Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät: »Gäste sind nicht verpflichtet, Vorgaben zu übernehmen. In vielen Fällen lässt sich das Trinkgeld individuell anpassen oder auch ganz ablehnen. Wer die gewünschte Höhe am Gerät nicht einstellen kann oder möchte, kann Trinkgeld alternativ in bar geben.«

Nun ist eure Meinung gefragt. Wie haltet ihr es mit Trinkgeld? Habt ihr einen festen Wert, den ihr bei gutem Service bezahlt, oder entscheidet ihr eher spontan? Schreibt dazu gerne unten einen Kommentar.


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