Gericht verurteilt Ärzteplattform Doctolib wegen »irreführender« Filterfunktion, die zu versteckten Kosten führen kann.

Gesetzlich Versicherten dürfen keine kostenpflichtigen Privatsprechstunden auf Doctolib mehr angezeigt werden, wenn diese nach Terminen für Kassenpatienten suchen.

Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Kassenpatienten auf der Plattform Doctolib. (Bildquelle: National Cancer Institute via Unsplash) Ein Gerichtsurteil stärkt die Rechte von Kassenpatienten auf der Plattform Doctolib. (Bildquelle: National Cancer Institute via Unsplash)

Für viele Kassenpatienten ist die Suche nach einem Termin bei einem Arzt mit Hindernissen verbunden. Plattformen wie Doctolib oder Jameda versprechen, die Suche nach Ärzten einfacher und angenehmer zu gestalten.

Dabei können Nutzer Filter einsetzen, um so nach Verfügbarkeit, Lage oder ausdrücklich nach Terminen für gesetzliche Versicherte zu suchen.

Ein Gericht hat nun Doctolib nach einer Anzeige der Verbraucherzentrale wegen irreführender Filter verurteilt.

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Private Termine für gesetzlich Versicherte

Doctolib soll gesetzlich Versicherten private Termine angeboten haben, auch wenn Filter ausdrücklich auf Termine für gesetzlich Versicherte eingestellt waren.

Obwohl der Filter explizit »Termine mit gesetzlicher Versicherung« versprach, wurden auch Privatsprechstunden angezeigt, deren Kosten die Patienten selbst tragen müssen. Das Gericht wertete dies als Irreführung: Die Funktion erwecke fälschlicherweise den Eindruck, es würden ausschließlich Leistungen dargestellt, die von der Krankenkasse übernommen werden

Auch ein Warnhinweis, der vor der Buchung des Termins darauf hinweist, dass die Behandlung selbst zu bezahlen sei, reiche nicht aus.

Das Urteil des Landgerichts Berlin II ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.

Der Bundesverband bemängelte die Terminsuche bei Portalen wie Jameda oder Doktolib bereits Mitte des Jahres 2025. Die Portale würden teilweise Arzttermine anzeigen, „die nicht verfügbar, nicht passend oder am Ende kostenpflichtig“ seien, so der Bundesverband in einer Pressemitteilung.

Die Verbraucherschützer stellten fest, dass Kassenpatienten trotz vorherigem Ausschluss private Sprechstunden oder Selbstzahlerleistungen über die Suche auf den Plattformen angeboten wurden.

Angezeigte Termine stellten sich mitunter als Privatsprechstunden heraus oder ließen sich nur als Selbstzahlerleistung buchen – obwohl dies vorher per Filter ausgeschlossen wurde.

Arztterminportale müssen Selbstzahlertermine und Privatsprechstunden klar kennzeichnen, so der Bundesverband der Verbraucherzentrale.

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